Hi!
Darüber streiten die Rechtsgelehrten. Sobald man die Daten zwischenspeichert liegt nach Meinung einiger bereits ein Upload vor.
Sicher? Ich meine gelesen zu haben, die diskutieren darüber, dass beim Ansehen bereits eine temp. Lopie auf dem Rechner gespeichert wird. Das die Abmahnindustrie besonders auf Uploads anspringt ist ja klar, aber ich dachte hier geht es um das herunterladen einer Kopie, obwohl getreamt wird.
Das herunterladen aus offenbar illegalen Quellen ist ja nicht zulässig. Mit dem Kniff der temp. Kopie will man das anschauen solcher Streams ebenfalls als unzulässige Quelle für einen Download deuten.
Das erklärt das ganze für vom Gesetz her nicht zulässig, ist aber gleichzeitig IMHO nichts für die Abmahnindustrie, weil die da nur den Schaden für eine Kopie ansetzen könnten, was sich für die nicht rechnet.
Wenn die das natürlich irgendwie vor dem Gesetz zu einem "Upload" erklären können (vond em wieder jeder einen illegalen Download anfertigen kann), dann würden die ja wieder ihre üblichen Schadensummen mit 4 bis 6 Nullen am Ende ansetzen können, was sich für Abmahner dann natürlich wieder lohnt.
Da hat man dann wieder die Sache. Der gesetzgeber sagt "Ist nicht zulässig.", der Abmahner sagt "Interessiert mich nur, wenn ich damit genügend verdienen kann."
Bis dann
Andreas