" Freie Presse" Zwickau am 19.05.2012: Schüler aus La Réunion werden nicht bedient .
Eine Gymnasilklasse wollte mit Gastschülern aus s.o. vor dem Theaterbesuch in
einer mexikanische Gaststätte direkt gegenüber einkehren. Wurden jedoch vom Kellner des Lokals verwiesen, da einige der Schüler keine reinweiße Hautfarbe aufweisen konnten.
Der Geschäftsführer, selbst Ausländer entschuldigte sich damit, daß einige der Gäste unter 18 Jahre alt gewesen sein sollten und es mit Minderjährigen wegen Alkoholmißbrauchs schon oft Probleme gegeben hätte. ( Hat er den Alkohol in seiner Kneipe etwa selbst an Minderjährige abgegeben?)
Aber alles ist ja garnicht so schlimm, da die Oberbürgermeisterin unbedingt ein Denkmal für Neonaziopfer in der Stadt aufstellen will.
audax31
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Bei uns wurde eine Disko auf 500 € Schadenersatz verurteilt, weil diese einem ausländischen Mitbürger den Einlass verwehrte.