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Max Payne InvisibleBot „Auch wenn es - wie ein Navi - in einer Halterung auf dem...“
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Auch wenn es - wie ein Navi - in einer Halterung auf dem Armaturenbrett steckt?

Nein. § 23 (1a) StVO ist da eindeutig:

Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.