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News: Rapidshare versus Gema

Wolkenanbieter zieht vor Bundesgerichtshof

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit der Schließung von Megaupload durch das FBI und Inhaftierung dessen Betreibers Kim Schmitz, herrscht bei den "One-Klick-Filehostern" Angst. Die USA betrachten Schmitz als einen der größten "Urheberrechtsverletzter" aller Zeiten, bei einem Prozess drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft.

Die Angst das gleiche Schicksal zu riskieren hat mehrere Megaupload-Konkurrenten augenblicklich dazu bewegt ihr Angebot praktisch einzustellen. Oder: es so "umzubasteln", dass man ihnen vielleicht schwerer oder gar nicht einen Strick wegen Urheberrechtsdelikten drehen kann.

Äußerst entspannt gab sich nach dem Megaupload-Vorfall der Upload-/Download-Dienstleister Rapidshare, der von der Schweiz aus operiert. Das Oberlandesgericht Hamburg hat kürzlich ein interessantes Urteil gefällt (siehe Urheberrechtswidrige Downloads: Oberlandesgericht Hamburg entscheidet über Prüf- und Handlungspflichten des Online-Speicher-Dienstes RapidShare).

Vorausgegangen war eine Klage der GEMA, die verhindern will, dass ihr unterstehende Werke über Rapidshare verbreitet werden. Im Urteil wurde klargestellt, dass Rapidshare prizipiell als "Mitstörer" haftbar gemacht werden kann, wenn seine Nutzer Urheberrechtsverletzungen begehen.

Interessant beim Urteil ist erstmal, dass die Bereitstellung von Speicher für Uploads nicht als rechtswidrig eingestuft wurde. Die Illegalität beginnt erst in dem Moment, wo illegale Uploads öffentlich verlinkt werden.

Aber: werden solche Links auf illegale Dateien festgestellt, ist Rapidshare gezwungen, die entsprechenden Dateien zu löschen. Hierbei fordern die Richter, dass Rapidshare nicht erst dann reagieren muss, wenn derlei Links gemeldet werden. Rapidshare soll auch selbstständig "Link-Seiten" durchforsten um Verlinkungen auf illegalen Dateien begegnen zu können.

Das Unternehmen muss also selbstständig nach Verstößen suchen und sie verhindern. Das Gerichtsurteil ist Sprengstoff, weil es natürlich auch alle anderen Cloud-Anbieter betrifft.

Eigentlich können sowohl die GEMA als auch Rapidshare das Urteil als Erfolg verbuchen. Rapidshare will sich aber mit keinem Teilerfolg zufrieden geben, sich nicht dazu zwingen lassen selbstständig nach "illegalen Links" zu suchen und sie zu entfernen.

Rapidshare hat deshalb heute verkündet gegen das Urteil in Revision zu gehen. Die Sache wird also demnächst vor dem Bundesgerichtshof ausgefochten.

Rapidshare bezeichnet sich als der inzwischen führende Filehoster, rund 400.000 Dateien sollen pro Tag auf die gewaltigen Serverfarmen des Unternehmens hochgeladen werden (siehe Was wir bieten).

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Die Sache ist doch einfach:
Jede Seite, jedes Dokument, alles, was jemand als Uploader generiert, muss
durch den Uploader passwortgeschützt sein.
Nur er weiss das Passwort und ist damit auch dafür verantwortlich, wer das
Passwort erfährt und damit Zugriff auf die Seite, auf Inhalte hat.

Und der Speicherplatz darf nur gegen eine gewisse (kleine) Gebühr zur
Verfügung stehen.
DAS als Gesetz, "un fäddich is die Laube"...
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