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News: Lächerlicher Verfahrensfehler

Kim Schmitz kriegt beschlagnahmtes Vermögen vielleicht zurück

Michael Nickles / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Gut vier Wochen hat Megaupload-Betreiber Kim Schmitz gebraucht um gegen Kaution aus der Untersuchungshaft rauszukommen (siehe Kim Schmitz überraschend aus Untersuchungshaft entlassen). Die Richter sahen es als plausibel an, dass keine Fluchtgefahr droht, weil Schmitz unter anderem die finanziellen Mittel dazu fehlen.

Seine Wertgegenstände und Fahrzeuge wurden beschlagnahmt, alle Konten eingefroren. Drum wartet Schmitz momentan in Fußfesseln und mit Internetverbot in seinem Anwesen auf die Auslieferungsverhandlung, die im August beginnen soll.

Jetzt gibt es ein überraschendes Ereignis, das der Anfang der "Wende" im Fall Schmitz sein könnte. Laut Bericht des New Zealand Herald gab es bei der Beschlagnahmung des Vermögens einen lächerlichen Verfahrensfehler, der Antrag dafür sei nicht richtig ausgefüllt worden.

Drum wurde die einstweilige Verfügung jetzt im Nachhinein für nichtig erklärt. Als weitere Konsequenz könnte es sich jetzt ergeben, dass Schmitz sein Vermögen vollständig zurück erhält.

Recht wahrscheinlich ist allerdings auch, dass der "Verfahrensfehler" korrigiert wird und alles beim Stand der Dinge bleibt.

Michael Nickles meint: Eine bizarre Situation. Sollte Schmitz sein komplettes Vermögen zurückerhalten, dann lösen sich die Gründe mit denen er seine Freilassung auf Kaution erwirken konnte selbsterklärend in Rauch auf.

Denn: dann braucht er nicht mehr juristisch um sein Vermögen zu kämpfen und das nötigte Kleingeld zum Abhauen hat er dann gewiss auch. Sehr interessiert an der Vermögensbefreiung sind sicherlich auch Schmitz Anwälte, die so weit bekannt, bislang unbezahlt für ihn tätig sind.

Merkwürdig ruhig geworden ist es übrigens um den Punkt, dass Schmitz sich seine Aufenthaltsgenehmigung in Neuseeland wohl gegen rund 6 Millionen Euro "Bestechungsgeld" erkauft hat. Das dürfte in Neuseeland eigentlich noch für einige innenpolitische Aufregung sorgen.

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ce? Ralf103
gelöscht_300542 Michael Nickles „Kim Schmitz kriegt beschlagnahmtes Vermögen vielleicht zurück“
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Ehrlich gesagt finde ich, dass um den "Fall" Kim Schmitz viel zu viel Wirbel gemacht wird.

Ich meine, worin liegen denn nun seine ach so schrecklichen Verbrechen, dass ihm dafür ein Strafmass von bis zu 20 Jahren droht??

Finde ich alles total überzogen!

Generell sollte es eher so geahndet werden, dass ihm das Geld, welches in direkter Verbindung mit nachgewiesenen kriminellen Machenschaften erworben wurde, zugunsten wohltätiger Zwecke entzogen wird, plus eine "angemessene" Haftstrafe von vielleicht ein paar wenigen Monaten bis zu einem Jahr.

Alles andere soll doch eh nur dazu dienen diese Sache bis ins Groteske aufzubauschen, um dann anschliessend ein paar nette Net-Kontrollgesetze besser durchdrücken zu können.

mfg :)

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