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News: Ende der Massenabmahnungen?

Verfassungsgericht verurteilt IP-Ermittlung als rechtswidrig

Michael Nickles / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei jeder Verbindung zum Internet kriegt man von seinem Internet-Anbieter eine eindeutige IP-Adresse. In den meisten Fällen ist das eine dynamische IP-Adresse, also eine die sich bei jeder neuen Verbindung ändert. Ein Internet-Anbieter weiß natürlich, welche IP-Adressen den Kunden in welchen Zeiträumen zugeordnet wurden.

Bei Delikten im Internet, wird der "Verbrecher" generell über seine IP-Adresse identifiziert, beziehungsweise das ist eigentlich die einzige Möglichkeit. Die Herausgabe von Nutzerdaten einer IP-Adressen ist für Ermittler bei der aktuellen Gesetzeslage sehr einfach, es braucht dafür kein aufwändiges Gerichtsprozedere.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt geurteilt, dass die aktuelle Verfahrensweise zur Auswertung von IP-Adressen rechtswidrig ist. Entsprechendes gilt für die Anforderung von Zugangsdaten bei den Internet-Providern. Dem Urteil vorausgegangen war eine Beschwerde von Patrick Breyer, einem Mitglied der Piratenpartei. Personenbezogene Daten zu einer IP-Adresse dürfen künftig nur noch nach einem Gerichtsbeschluss herausgegeben werden.

Das Urteil des Verfassungsgerichts erfordert jetzt eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Das soll bis Juni 2013 passieren. Bis zu diesem Stichtag bleibt die aktuelle Gesetzgebung noch gültig.

Die detaillierte Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts gibt es hier: Pressemitteilung Nr. 13/2012 vom 24. Februar 2012.

Michael Nickles meint: Schnell und unkompliziert an angebliche Nutzer einer protokollierten IP-Adresse ran zu kommen ist natürlich das A und O für die aktuelle Abmahnindustrie.

Sollte das Telekommunikationsgesetz tatsächlich so geändert werden, dass es dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird, dann dürften automatisierte Massenabmahnungsaktionen künftig schwer bis unmöglich werden. Ich glaube allerdings, dass es für die Abmahner ein Schlupfloch geben wird.

Die schaufeln schließlich viel Kohle herbei und wer in Deutschland viel Kohle erwirtschaftet, der hat den staatlichen Segen.

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cetdsl ThomasRichter „Dieser Beitrag ist gelöscht.“
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Das Karlsruher Urteil betrifft die UrhG-Geschichte nicht. Bei der BVerfG-Sache ging es vor allem um die Frage, ob dynamische IP-Adressen und/oder Passwörter/PINs im Zuge einer Bestandsdatenauskunft ohne Richtervorbehalt (z.B. § 113 TKG) herausgegeben werden dürfen.

Nun da scheint ein genereller Handlungs Bedarf zu sein, da ich selber noch nie solche Angebote in Anspruch genommen habe.
benutze ich für meine Zwecke immer die selben Pass Wörter.

Wer schütz mich, vor diesem Staatlich gefördertem bis 2013 oder 2014 Strassen Räubern!.
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Hmmmm gelöscht_265507