Die Staatsanwaltschaft Dresden will den zahlenden Nutzern des Raubkopie-Videoportals kino.to an die Geldbörse. Es werde geprüft, ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte, weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to-Betreiber finanziell unterstützt haben, gab Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein gegenüber dem Nachrichtenportal heise online an.
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article13867189/Staatsanwaltschaft-will-Kino-to-Nutzer-belangen.html