Allgemeines 21.978 Themen, 148.509 Beiträge

News: Zwei einstweilige Verfügungen

Kim Schmitz wollte Heise Berichterstattung verbieten

Michael Nickles / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Der momentan in Untersuchungshaft befindliche Internet-Unternehmer Kim Schmitz hat offensichtlich versucht, für ihn unangenehme Berichterstattung in der deutschen Fachpresse zu verhindern.

Das geht aus einer aktuellen News von Heise hervor. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung der Megaupload Ltd. aus Hongkong vom 9. Januar 2012 durfte Heise nur noch eingeschränkt über Megaupload berichten.

Aufgeregt hat sich Megaupload anscheinend vor allem weil Heise berichtet hat, das Megaupload Teilnehmer bezahlt, die besonders beliebte Dateien uploaden. So ein Belohnungsprogramm gab es laut Heise bis Ende Juli 2011. Es soll dann stillschweigend eingestellt worden sein.

Heise hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Am Freitag gab es eine übereinstimmende Erledigungserklärung, die beiden Parteien erklärten den Rechtstreit in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg als erledigt.

Die Verfahrenskosten wurden von Megaupload übernommen. Das Kapitel mit Megaupload ist für Heise damit allerdings noch nicht endgültig abgeschlosssen. Kim Schmitz hat am 15. Dezember 2011 beim Landgericht Köln eine weitere einstweilige Verfügung gegen Heise erwirkt.

Er will verhindern, dass Heise weiterhin behauptet er sei ein "vorbestrafter deutscher Unternehmer", der in Deutschland wegen Insiderhandel verurteilt worden war". Heise konnte allerdings einen Aufschub dieser einstweiligen Verfügung erreichen, bis das Gericht endgültig entschieden hat. Das wird wohl Ende Februar bei der mündlichen Verhandlung passieren.

Michael Nickles meint: Dass Schmitz von einem angeblichen "Belohnungsprogramm" nicht wissen will, ist logisch. Das dürfte nämlich einer der zentralen Punkte der Anklage sein, wenn es in den USA zum Prozess gegen Megaupload kommt. Die zweite Einstweilige Verfügung ist vergleichsweise ein "Gimmick".

Absurd dabei: es ist Tatsache, dass Schmitz ein vorbestrafter Unternehmer ist und es ist Tatsache, dass er wegen Insider-Handels verurteilt wurde. Wie kann es sein, dass es verboten wird, etwas zu berichten, das der Wahrheit entspricht?

Anscheinend gibt es für Verbrecher eine Möglichkeit einen Verbotsantrag zu erwirken, in dem sie behaupten, dass sie inzwischen nichts mehr verbrochen haben. Oder sie behaupten, jemand würde nur über ihre alten Sünden berichten um sie dauerhaft zu Entwürdigen.

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 InvisibleBot „ Das Problem von Megaupload und Herrn S. ist, dass sie ja bei jeder Gelegenheit...“
Optionen

N'Abend Bot, und sorry für die späte Antwort - hatte den Thread zuletzt irgendwie übersehen.

Gibt auch weiter nichts mehr zu sagen, außer dass du mich mit deiner Argumentation in beiden Punkten voll überzeugt hast. Erst einen auf weiße Weste machen und dann andererseits mit einem Belohnungssystem urheberrechtlich geschütztes Material wie ein Magnet anziehen, das passt ebenso wenig wie einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen wollen und gleichzeitig immer munter in allen Pötten weiterrühren wollen.

THX
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen