Hallo nettermensch,
du musst die Selbstauskunft gemäß §34 BDSG auf der SCHUFA-Seite auswählen. Die ist die einzig kostenlose Auskunft der SCHUFA, da seit Kurzem gesetzlich verpflichtet:
https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1
Dort auf die deutsche Flagge klicken. Es öffnet sich eine PDF, die kannst du ausdrucken und deine Daten reinschreiben. Du kreuzt NUR "Bestellung Datenübersicht nach § 34 BDSG" und "Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte" an und unterschreibst. Ob du eine Kopie deines Ausweises beilegst, ist dir überlassen; soll wohl besser sein (?)
Was ich nicht weiß: Wenn man bei manchen Firmen mal nur einen, mal beide Vornamen genutzt hat, ob das bei der SCHUFA "zusammengerechnet" wird oder ob es dann zwei verschiedene Datensätze - einmal für "Vorname1 Nachname" und einmal für "Vorname1 Vorname2 Nachname" - gibt...