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News: Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Musikindustrie: Kampf gegen Heise endgültig gescheitert

Michael Nickles / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit 2005 herrscht Krieg zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie. Stein des Anstoßes war eine News auf Heise.de im Jahr 2005. Dabei ging es um die "DVD-Kopiersoftware" Anydvd von Slysoft. Diese Software kann auch zum Umgehen eines Kopierschutzes genutzt werden und ist deshalb aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland verboten.

Dabei geht es nicht nur um den Einsatz der Software. Es ist auch verboten zu beschreiben, wie ein Kopierschutz geknackt wird, wie ein dazu eventuell nötiges Tool bedient werden muss. Ein verbotenes Tool beim Namen zu nennen ist indessen nicht verboten, man bewegt sich damit aber schon in die Grauzone.

Dass Heise damals in der News das verbotene Tool nicht nur genannt, sondern auch einen Link auf die Seite des Herstellers Slysoft gesetzt hat, ging der Musikindustrie zu weit. Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung urteilte das Landgericht München 2005 zugunsten der Musikindustrie, verurteilte das Setzen des Links. Und schuf damit enorme Rechtsunsicherheit für das gesamte deutsche Internet.

Denn: Was passiert, wenn jemand einen Link auf eine Seite setzt und weiß gar nicht, dass es dort auch "verbotene" Tools gibt (oder später irgendwelche dazukommen)? Auch in zweiter Instanz, beim Oberlandesgericht, verlor Heise gegen die Musikindustrie, ging darauf hin beim Bundesgerichtshof in Revision.

Im April 2011 war der Spuk dann (fast) vorbei. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass das Setzen von Links (so sie den Inhalt eines Berichts belegen) nicht verboten ist (siehe Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit bei Links). Die Musikindustrie ließ daraufhin nicht locker und reichte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, das jetzt ein (endgültiges?) Urteil gefällt hat.

Dort wurde bestätigt, dass das Setzen des Links okay war. Außerdem führten die Verfassungsrichter auf, dass die Linksetzung unbedenklich war, weil der Softwarehersteller auch problemlos über eine Suchmaschine gefunden werden kann (siehe Musikindustrie scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Heise-Urteil).

Diese finale Entscheidung ist wohl nicht mehr anfechtbar.

Michael Nickles meint: Landgericht > Oberlandesgericht > Bundesgerichtshof > Bundesverfassunggericht. War es das jetzt wirklich? Oder geht es jetzt bei irgendeinem "Europäischen Gerichtshof" und dann bei irgendeinem "Weltgericht", am Ende bei "Gott" weiter?

Vor mir abermals dieser Hinweis: das Urteil wird von vielen als Sieg der Meinungsfreiheit im Internet gefeiert. Das ist Unsinn. Es handelt sich um exakt einen ganz bestimmten Vorfall! Und es ging im Kern darum ob das Setzen dieses Links in exakt diesem Beitrag in Ordnung war. Pauschal davon auszugehen, dass beliebig verlinkt werden darf, ist also riskant.

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Conqueror Michael Nickles „Musikindustrie: Kampf gegen Heise endgültig gescheitert“
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...wie XXXXXXXXX ich die sogenannte Rechtsverdreher und die Musikindustrie halte [die Rechtsverdreher deshalb weil die das mandat der Musikindustrie angenommen hatten und den Ausgang des Streits hätten wissen müssen]. man dürfte nicht verlinken, aber man darf die Seite nennen. Was ist das für ein Unterschied, jeder Dummie kann die Seite in Google eingeben uind dann finden, dazu bedarf es höchstens eines IQ von ca. 2 in der Skala bis denke ich 150 geht..
Mit dem natürlichem Menschenverstand ist dies nicht zu erklären.

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