Weil's gerade so gut passt bei der ganzen Diskussion um Urheberrechte, Patente, Geschmacksmuster, etc.
"Ein Gerichtsurteil aus Großbritannien verunsichert Fotografen: Danach kann ein Foto dann Urheberrechte Dritter verletzen, wenn es die geistige Schöpfung des Vorbildes kopiert."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Aehnliche-Fotoidee-verletzt-Urheberrecht-1423543.html
usernull
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Da müsste man die Richter fragen, die in GB sowas für schöpferisch tief genug halten, um dem Urheberrecht zu unterliegen.
Farbig vor schwarzen Hintergrund ist eine uralte Idee in der Bildbearbeitung, die der Kläger selbst nur geklaut hat. Der Kläger darf kopieren, der Beklagte darf den Kopisten aber nicht kopieren.
Würde dieses hohle Urteil um sich greifen, müssen weltweit wohl bald Millionen Künster eingesperrt werden, denn die Nachahmung einer Idee ist in der Kunst so alt wie die Kunst selbst.