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News: Kunden gnadenlos ausspioniert

Telekom betreibt ausgiebige Vorratsdatenspeicherung

Michael Nickles / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Nach endlosen Diskussionen wurde die 2007 eingeführte Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht im März 2010 wieder gekippt (siehe Vorratsdatenspeicherung ist gesetzeswidrig). Alle bis dahin gesammelten Daten mussten von den Kommunikationsunternehmen gelöscht werden.

Jetzt darf eigentlich nur noch das gespeichert werden, was es zur Abwicklung eines "Geschäfts" unbedingt braucht, also beispielsweise um eine "Handy-Rechnung" erstellen zu können. Und auch solche Daten dürfen nur für begrenzte Zeit gespeichert werden.

Malte Spitz von den Grünen hat jetzt in seinem Blog aufgezeigt, dass sich die deutsche Telekom um die Gesetzeslage einen Dreck schert - es wird munter alles weitergespeichert. Das zu beweisen ging ganz simpel durch den Gesetzesparagraphen §34.

Der räumt allen das Recht ein, von einem Daten speichernden Unternehmen in Deutschland Auskunft zu fordern, welche Daten exakt gespeichert wurden. Spitz wollte wissen, ob die Telekom die 2010 geschaffene Gesetzeslage einhält. Die Auswertung ergab, dass die Telekom aus seiner Sicht wohl deutlich mehr Datenmaterial als nötigt sammelt und aufhebt.

Darunter auch heikle Daten wie beispielsweise genutzte Funkzellen, Geokoordinaten und der entsprechende Abstrahlwinkel. Aus diesen Informationen lässt sich ein auf 30-50 Meter präzises Bewegungsprofil anfertigen. Was besonders aufregt: Spitz hat das "Experiment" mit der Telekom schon mal im Februar 2011 durchgezogen und die Daten veröffentlicht (siehe Verräterisches Handy), die er damals erhalten hat.

Jetzt, bei der zweiten Aktion stellte Spitz fest, dass die Telekom inzwischen sogar noch mehr Daten speichert als 2010. Diesmal kriegte er auch die Telefonnummern der Leute aufgelistet, mit denen er per Anruf oder SMS kommuniziert hat. Immerhin ging die Telekom bezüglich Datenschutz wenigstens so weit, die jeweils hinteren vier Ziffern der Nummern unkenntlich zu machen.

Spitz erklärt, dass sich aus diesen Telefonnummern natürlich auch die sozialen Bindungen eines Menschen errechnen lassen, wann er wo und mit wem zu welchen Uhrzeiten zu tun hat. Das Fazit: pro Verbindung werden bis zu 29 Einzelinformationen gesammelt, Speicherwahn also wie zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung.

Spitz macht in seinem Blog auch darauf aufmerksam, wo der Hund wohl begraben ist. Das Telekommunikationsgesetz wurde 2011 zwar überarbeitet, es gibt aber wohl keine klaren Richtlinien, welche Daten ein Anbieter speichern darf, welche er wirklich für seinen Betrieb und Kundenabwicklung benötigt.

Michael Nickles meint: Und jetzt? Gar nix. Weitermachen, fertig. Dass es der Telekom scheißegal ist, wenn sie bei ihren Speicherorgien erwischt wird, wissen wir jetzt. Und vermutlich gibt es nicht mal ein Gesetz das irgendein Strafmaß für derlei Datenschutzverbrechen definiert.

Untersucht wurde hier wohlgemerkt nur die Telekom beziehungsweise deren Dienst T-Mobile. Es wäre gewiss spannend, auch mal bei den anderen Anbietern nachzugucken. Blöd unterm Strich: man kann sowieso nicht beweisen, ob man im Fall eines Auskunftsantrags wirklich alle Daten kriegt.

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