Es liegt die Vermutung nah, dass der Verfassungsschutz seine Aufgaben im Rahmen des ihm übertragenen Umfangs getan hat.
Nach dem Bekanntwerden von Erkenntnissen, liegt es aber nahe, dass diese zum Schutz der Verfassung aus den Jahren 1933 - 1945 bestanden, was durch den Umstand erklärbar wäre, dass vorwiegend " Kommunisten " überwacht wurden.
Gleichzeitig erhebt sich in diesem Zusammenhang die Kernfrage , in wessen Auftrag dies geschah.
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