Hat zwar eigentlich nichts mit Linux zu tun, da es aber OpenSource betrifft, poste ich das mal hier.
Eine gute Entscheidung gegen den Hersteller der Fritz!Box, finde ich: LG Berlin: Kein Anspruch von FRITZ!Box gegen Hersteller von Jugendschutzsoftware
Gut zu wissen, dass es auch solche Richter gibt.
Gruß
K.-H.
Linux 15.028 Themen, 107.048 Beiträge
Na ja, mir geht es eigentlich weniger um das Thema Jugendschutz. Ich habe mehr wegen dieser Feststellung des Gerichtes auf das Urteil verwiesen:
Bei der Firmware der Klägerin handele es sich um ein Sammelwerk im Sinne des Urheberrechts. Teil dieses Sammelwerks sei der sogenannte Kernel, der als Open-Source-Software der General Public License (GPL) unterliege. Danach sei jedem aufgrund einer eingeräumten Lizenz die Benutzung und Bearbeitung gestattet und jedem Nutzer auferlegt, Dritten dieselben Rechte an seiner Bearbeitung einzuräumen. Ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch liege damit nicht vor.
AVM hat sich ja darüber "beschwert", dass der Hersteller der Jugendschutzsoftware da was an der Software (Firmware) der Fritz!Box verändert hat oder haben soll oder dass durch die Installation der Software was verändert wird. Aufgrund der Bestimmungen der GPL und bei Verwendung von Software, die der GPL unterliegt, ist so etwas aber grundsätzlich erlaubt. Genau das wurde vom Gericht bestätigt - und AVM hat hier berechtigterweise den Kürzeren gezogen.
Gruß
K.-H.