http://www.internet-law.de/2011/11/staatsanwaltschaft-will-wegen-des-bayerntrojaners-nicht-ermitteln.html
Da richter ihn ja erlaubt haben, auch wenn sie klar von einen anderen Funktionsumfang sprechen und es noch keine obergerichtliche entscheidung zu diesen gibt die bei konsequenten ignorieren dieser Straftat auch nie existieren wird. Zudem ist das verfasssungsgericht ja auch nciht so unbedeutend, meiner Meinung.
Ich find es teilweise erstaunlich, wie wenig sich die Polizei und Staatsanwaltschaft um die Gesetze kümmern wenn es sie selbst betrifft.