Hallo, meine Vermieterin hat der Firma Unitymedia den
Auftrag gegeben das von uns mitbewohnte Objekt sowohl
mit einem digitalen Unitymedia-Multimedia- Anschluss als
auch zusätzlich mit einer Satelliten Versorgung (Astra,
Eutelsat und Türksat) auszustatten. Nach abgeschlossenem
Ausbau der Objekte umfasst der mir dann zur
Verfügung stehende Leistungsumfang. Folgendes:
Digitale Satelliten Versorgung mit 3 Satellitenpositionen.
Analoge TV. und Radio Programme. Digital TV Basic über
Kabelempfang. Internetzugang usw. Hiervon
sind in unserem Wohnbereich ca. 120 Haushalte
davon betroffen. Viele haben schon seit Jahren DVB-T mit
Aussen- oder Zimmerantenne. Die Aussen- ist auf
dem Balkon von aussen nicht zu sehen. Für mein Haushalt
bin ich gut Versorgt. Ich möchte die Umstellung nicht. Die
können die Kabel Verlegen aber die
Anschluss Dosen nicht Anschliessen. Das muss doch
möglich sein?
Bitte um Info. Danke. Grüße Wolle
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Moin,
soweit ich informiert bin, zählt, was im Mietvertrag steht und unterzeichnet wurde. War also schon damals ein Gemeinschaftsanschluss (z.B. Antenne) vorhanden und es gibt nur ein "technische Update", so können die Gebühren an die Parteien weitergeleitet werden.
Bei einem Neuanschluss müssen die Mieter vorher gefragt werden, ob sie die Gebühren tragen wollen. Ich denke mal, da zählt dann die Mehrheitsentscheidung. Wenn also 7 von 10 Parteien mitmachen wollen, haben die anderen 3 Pech gehabt und müssen dennoch zahlen. Da bin ich mir aber nicht sicher!
http://www.welt.de/finanzen/article1819241/Mieter_duerfen_Kabelfernsehen_oft_nicht_kuendigen.html
http://www.gutefrage.net/frage/muss-ich-nachtaeglich-einen-kabelanschluss-akzeptieren-obwohl-er-nicht-im-mietvertrag-steht
Gruß
Maybe