Was steht im Block in 3-D geschrieben?
Es ist eines der schwerst zu lesenden Bilder die ich habe...:)
http://www.luttyy.de/2-30.BMP
Gruß
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So ganz aus der Welt ist das in D auch nicht. Allerdings muß es arbeitsbedingt sein.
Wenn der Arbeitsplatz als "Computer-Arbeitsplatz" ausgewiesen ist, muß der AG nach §3 Abs.3 ArbSchG die Kosten für eine entspr. Brille übernehmen.
Voraussetzungen also: Comp-Arbeitsplatz UND ärztl. Bescheinigung.
Die Grundlagen, wann ein Arbeitsplatz so ausgewiesen ist, sind mir im Moment nicht geläufig, sollten sich aber recherchieren lassen.
Gruß
Gerd