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Vielleicht ne 55 soppiy
Total daneben..: gelöscht_35042
T E Gruß Schnaffke :- schnaffke
Gerd6 neanderix „Und hier in D ist sie nichtmal steuerlich absetzbar ... gilt als Kosten der...“
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So ganz aus der Welt ist das in D auch nicht. Allerdings muß es arbeitsbedingt sein.

Wenn der Arbeitsplatz als "Computer-Arbeitsplatz" ausgewiesen ist, muß der AG nach §3 Abs.3 ArbSchG die Kosten für eine entspr. Brille übernehmen.
Voraussetzungen also: Comp-Arbeitsplatz UND ärztl. Bescheinigung.
Die Grundlagen, wann ein Arbeitsplatz so ausgewiesen ist, sind mir im Moment nicht geläufig, sollten sich aber recherchieren lassen.

Gruß
Gerd

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Da steht 3D samusaran1
THE END samusaran1
TILL NEXT TIME samusaran1