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News: Eskalation bei Massenabmahnungen

USA: IP-Adressen und nackte Nonnen mit großen Kanonen

Michael Nickles / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

In den USA braut sich aktuell die bislang größte Massenabmahnungsaktion zusammen. Über 23.000 Bittorrent-Nutzer werden in Kürze laut Bericht von Wired unangenehme Post erhalten.

Sie kriegen eine Anklage, weil sie angeblich den 2010 erschienen Sylvester Stallone Film "The Expendables" illegal über Bittorrent gesaugt/verteilt haben. Die zuständige Justizbehörde soll dem Urheberrechtsverfolger jetzt grünes Licht gegeben haben, die nötigen Ermittlungsdaten bei den Internetanbietern einzuholen.

Aktuell werden in den USA angeblich 140.000 Bittorrent-Nutzer verfolgt, weil sie unter anderem Pornos und B-Rated-Filme (Billigproduktionen) im Netz transportiert haben. Das Abmahnungsgeschäftsmodell spielt sich in den USA inzwischen wohl identisch wie in Deutschland ab und es gibt dort zunehmend Nachahmer, die das schnelle Geld machen wollen.

Wired berichtet, dass das Geschäft in den USA mit typischerweise bis zu 3.000 Dollar pro Urheberrechtsverletzung wohl besonders lukrativ ist. So lukrativ, dass sich inzwischen sogar die Rechteinhaber ums Kassieren prügeln. Genannt wird als Beispiel der Low-Budget-Streifen Nude Nuns with Big Guns ("Nackte Nonnen mit großen Kanonen").

Hier prügeln sich zwei Unternehmen um die Rechte am Film - und beide verklagen dabei schon mal die gleichen Downloader (siehe Two Firms Battle for Right to Sue Nude Nuns Downloaders). Beide Firmen streiten also drum, wer die rund 5.865 erwischten Sauger des Films zur Kasse bitten darf.

Im Hinblick auf 3.000 Dollar pro Fall kämen da ja gut 18 Millionen Dollar zusammen - gewiss ein Vielfaches, was die Billigproduktion gekostet hat. Oder geht es gar um Milliarden? Das "U.S. Copyright Act"-Gesetz sieht pro Vorfall eine Maximal-Schadensforderung von 150.000 Dollar vor, die von den Klägern gewiss ausgereizt wird.

Das wären dann 5.865 x 150.000 Dollar = rund 880 Millionen Dollar. Das würde locker für ein Remake der "Nackten Nonnen mit großen Kanonen" mit Hightech-Equipement (und natürlich in 3D) reichen.

Der Traum von der Fast-Milliarde kann für die Billig-Film-Rechteinhaber allerdings auch rasch platzen. Denn auch in den USA wird die Beweiskraft einer IP-Adresse, ihre eindeutige Zuordenbarkeit zu einer Person, inzwischen heftig diskutiert. Vor wenigen Tagen hat ein US-Richter laut Bericht von Torrentfreak es einem Rechteinhaber untersagt, Daten von Internetanbieter zwecks Strafverfolgung einzuholen. Aus Sicht des Richters, reicht eine IP-Adresse nicht aus.

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Conqueror Olaf19 „ Diesen Aspekt der ganzen Angelegenheit finde ich geradezu gespenstisch. Damit...“
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Damit kann man so ziemlich jedem Internetnutzer in die Schuhe schieben, was man will - ein einfacher Zahlendreher macht's möglich.

Das ist doch schon gängige Praxis. Und als Ahnungsloser stehst Du schnell dumm da, da auch ein Rechtsanwalt den originalen Datensdatz nicht mehr zu Gesicht bekommt da gelöscht. War mal ein Artkel in der C'T.
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