wie ich seit dem Tod meiner kürzlich verstorbenen Mutter weiß.
Sie war fast 9 Jahrzehnte gesetzlich krankenversichert.
Der Arzt, der zum Altenpflegeheim gerufen worden war, um ihren Tod zu bescheinigen, schickte mir einige Tage später eine privatärztliche Rechnung, was ich mit einigem Erstaunen zur Kenntnis nahm, da ich angenommen hatte, dass er diesen Besuch mit der AOK abgerechnet hätte.
Eine Nachfrage bei der AOK ergab, dass diese Vorgehensweis rechtens sei, da mit dem Tod das Vertragsverhältnis mit der AOK beendet sei, was - zugegebenermaßen - auch nachzuvollziehen ist.
Was ich jedoch sehr "eigenartig" finde, ist, dass der Arzt die für Privatpatienten üblichen Gebührensätze, bzw. Faktoren verlangt (da ich als Beamter privat krankenversichert bin/sein muss, kenne ich die Gebührensätze, die bei Privatpatienten erhoben werden.)
Seine Rechnung sieht im Einzelnen so aus:
1. Nachtzuschlag: Faktor 1, 15.15 €
2. Wochenendzuschlag: Faktor 1, 19,82 €
3. Hausbesuch, einschließl. Beratung???: Faktor 2,3???, 42,90 €
4. Wegegebühr: 10,23 €
5. Leichenschau: Faktor 2,3???, 33,52
Summe: 121,62 €
Wie ich aus meinem Bekanntenkreis erfahren habe, rechnen Ärzte beim Ausstellen des Todesscheins (fast?) immer so ab.
Also, man muss erst sterben, um in den "Genuss" einer privatärztlichen Versorgung zu kommen.
Leute, ihr wisst nun, was ihr machen müsst, um bevorzugt vom Doc behandelt zu werden.
Mit ironischem Gruß
Erwin
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