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News: Empörte Abonnenten machten Druck

Verbraucherzentrale bremst Axel Springer AG

Michael Nickles / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Der dreckige Trick bei unterwünschten Spam-Mails und Telefonwerbung ist eigentlich immer der, dass die Werber behaupten, die "Belästigten" hätten den Werbeaktionen irgendwann irgendwo ausdrücklich zugestimmt.

Das kann beispielsweise im Kleingedruckten bei der Teilnahme an einem "Glücksspiel" versehentlich passiert sein, oder es gab niemals eine Zustimmung der Betroffenen. Typischerweise räumen sich die "Marketing-Unternehmen" das Recht ein, eingesammelte Daten nach Lust und Laune anderen Unternehmen weiterzugeben oder tun das einfach.

Betroffene die permanent belästigt werden, haben also kaum eine Chance, sich wehren zu können - und die deutsche Justiz schert es sowieso einen Dreck. Zumindest meistens, aber wohl nicht immer.

Pech hatte jetzt laut Bericht der Verbraucherzentrale Hamburg die Axel Springer AG. Die hat eine einstweilige Verfügung kassiert, weil sie Verbrauchern Briefe geschickt hat, mit denen ihnen ihre Einwilligung zu Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS unterstellt wurde.

Die Briefe wurden von der Axel Springer AG anscheinend (auch) an Abonnenten verschickt, die dem "Empfang" von Werbung wohl niemals eingewilligt haben. Die Verbraucherzentrale Hamburg teilt mit, dass sich Anfang des Jahres zahlreiche Leser der WELT und des Hamburger Abendblatts wegen eines Briefs beschwert haben, in denen ihnen die Einwilligung für Werbung unterstellt wurde.

Im Schreiben bedankte sich der Verlag "für Ihre telefonische Zustimmung zu unserem Angebot, Sie in Zukunft weiterhin per Telefon, E-Mail oder SMS über Medienangebote der Axel Springer AG und der Ullstein GmbH zu informieren". Die empörten Verbraucher versicherten der Verbraucherzentrale, dass sie niemals eine derartige Zustimmung gegeben hätten.

Aufgrund Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht und Erschleichung der Zustimmung zur Werbung, forderte die Verbraucherzentrale den Axel Springer Verlag am 12. Januar 2011 per Abmahnung zur Unterlassung auf. Springer weigerte sich zunächst zur Abgabe der Unterlassungserklärung.

Als schließlich die Verbraucherzentrale Berlin aufgrund von Verbraucherbeschwerden eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Berlin erreicht hatte, knickte Springer wohl ein und erkannte auch die Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg an.

Systemcrasher Olaf19 „ Erschleichung der Zustimmung zur Werbung - das ist aber eine schöne...“
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Das halte ich gar nicht für einen "Trick", ich denke eher, dass die Zustimmung meistens tatsächlich gegeben wird.

Nö, stimmt nicht.

Tatsächlich übernehmen Wahlautomaten den Erstanruf, kommt ein Freizeichen oder meldet sich gar jemand, wird die Nr. als aktiv markiert und anschließend von "Calling Agents", also Telefonverkäufern aquiriert.

Ich habe mehrere Tel-Nummern, wie die meisten ISDN-Besitzer.

Einige davon habe ich nur für bestimmte Dinge.

Eine z.B., jene die im Tel.-Buch steht, läuft ins Nirwana, d.h., die ist keinem Gerät zugeordnet.

Andere, z.B. meine Geschäftsnr, oder meine Privatnr., kennen nur Freune, Bekannte bzw. Geschäftspartner.

Oft werde ich auf diesen Nummern angerufen, und jedesmal wird vom Anrufer behauptet, ich hätte diese Nummer "bei irgendeinem Gewinnspiel o.ä." angegeben, was definitiv gelogen ist. Natürlich sage ich das denen jedesmal, obwohl ich weiß, daß die Anrufer selber auch nur den Job machen, weil sie sonst H4 bekämen.

Neuste Masche: Unterdrückte Absenderkennung (bei geschäftlichen Anrufern in Deutschland verboten), deutschen "Finanzdienstleister" mit Sitz in Großbritannien.
Warum haben die wohl dort ihren Firmensitz?

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....