Hallo
Bekam heute eine Mail meiner Freundin, mit der Frage, ob sie (Angestellte eines Reisebüros im Ausland) das Wort "Regiekosten" im Kontext ihres Schreibens, eine an ein Kreuzfahrt-Unternehmen gerichtete Schadensersatzforderung, richtig verwendet hätte.
Da musste ich aber erst mal passen, denn dieses Wort hatte ich noch nie zuvor gehört oder gelesen.
Kennt sich da jemand aus und kann dazu vielleicht eine allgemeine und Branchen übergreifende Definition/Beispiel geben?
Hab im Net schon ein paar Beispiele gelesen, so richtig verstanden hab' ich's aber glaube ich immer noch nicht.
mfg :)
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@all
So, hab jetzt nochmal zusätzlich zu euren Definitionen bisschen im Internet gestöbert und meiner Freundin folgendes übermittelt:
Pauschal und allgemeingültig könnte man diesen Begriff vielleicht so zusammenfassen, dass mit Regiekosten die Kosten gemeint sind, die in der eigentlichen Leistung, Projekt, Auftrag, etc, nicht enthalten sind und beispielsweise durch Änderungswünsche des Kunden entstehen, oder durch irgendwelche anderen Gründe, die eine Mehrarbeit zur Folge haben.
Konkret in deinem Fall könnten Regiekosten entstehen, wenn ein Kunde nach der Buchung eine Umbuchung beantragt, oder du vielleicht für einen Kunden zu einem Konsulat gehen musst, um etwas zu regeln, oder so. Regiekosten wäre also eine (Arbeits-)Leistung deinerseits, die nicht im eigentlichen Auftrag (Verkauf/Vermittlung einer Reise) vorgesehen war. Es sind quasi dir entstandene Zusatzkosten.
Danke an euch alle!
mfg :)