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Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen 1 Ws 29/09

presla / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie jetzt bekannt gegeben wurde, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am 17.12.2010 entschieden, dass Abofallen im Internet als gewerbsmäßiger Betrug gelten und dementsprechend geahndet werden:
Cyber-Kriminellen drohen Haftstrafen von mindestens sechs Monaten, wenn sie ahnungslose Anwender mit angeblich kostenpflichtiger Software in die Kostenfalle locken.
Bisher hatten die Staatsanwaltschaften solche Betrugsanzeigen in der Regel,mit der Begründung,versteckte anfallende Kosten seien trotz allem einsehbar,eingestellt.
Damit ist es zumindest in Hessen vorbei;man geht davon aus das die anderen OLG's nachziehen!
Hierzu das Urteil des OLG Frankfurt:

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1kmy/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE110000409%3Ajuris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

presla groggyman „Hallo Habe natürlich nicht alles gelesen, dafür ist mein Kopf zu klein, aber...“
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habe den Artikel in für Otto Normalverbraucher verständlich ,
als Info-Email über Computerwissen.de
erhalten.
Leider unter deren Seite noch keine Aktualisierung dieses Artikels gefunden,so das ich mich durch die OLG-Urteile durchhangelte.
Den Text aus meiner Email herauskopieren wollte ich aus Urheberrechten nicht!
Juristendeutsch ist z.T. unverständlich,
aber defacto geht es darauf hinaus:
Kostenpflichtige Webseiten/-dienste sind klar erkennbar zu machen,bevor man irgendwelche Daten über sich hergibt.
In diesem Fall war es so ,zuerst Name etc.
und am Schluß :ich habe die AGB durchgelesen
und schon war man in der AboFalle.
MfG Presla