Wer befürchtet, plötzlich ohne Strom dazustehen, dem sei gesagt, dass es in D ein Recht auf Strom besteht, fällt ein Anbieter aus, springt der nächstgelegene Anbieter ein.
Servus,
kleine Präzisierung - wenn ein Anbieter ausfällt, dann ist dein lokaler Anbieter zur Aufrechterhaltung der Lieferung verpflichtet, Preis ist dann jeweils der des Grundversorgungstarifs (und nicht - wie fälschlicherweise angenommen werden kann - der nächst billiger Preis am Markt).
BG,
Bergi2002