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News: Jugendschutz oder Meinungsfreiheit

Kippt oberster Gerichtshof Schwarzeneggers Gewaltspiel-Bremse?

Michael Nickles / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Spiele-Publisher setzen bei eingedeutschten Titeln seit geraumer Zeit gnadenlos die Schere an. Aus "rotem Blut" wird "grünes Blut", damit eine möglichst niedrige Alterfreigabe ermöglicht wird.

Denn lässt sich ein Spiel erst ab 18 unter der Ladentheke kaufen, dann drückt das natürlich die Verkaufszahlen. Auch gibt es Fälle, in denen Spieleproduzenten gar komplett auf die Veröffentlichung eines Titels in Deutschland verzichten, weil sie keine Chance für eine Freigabe unter 18 sehen.

Hartgesottenen Jugendschützern geht das alles nicht weit genug - die fordern ein komplettes Verbot sogenannter "Killerspiele" beziehungsweise "Tötungstrainings-Software".

Inzwischen ist die zermürbende Debatte um Killerspiele in Deutschland etwas abgeflacht. In den USA beginnt sie aktuell allerdings zu brodeln. Dort gibt es für Spiele generell keinen Jugendschutzmechanismus, keine Altersfreigabe. Auch Minderjährige können kaufen und zocken was sie wollen.

Damit wird eventuell bald Schluss sein. Kaliforniens Gouverneur Arnold Schwarzenegger hat bereits 2005 ein Gesetz verabschiedet, nachdem Spiele mit "Gewalt-Inhalten" mit einem Aufkleber gekennzeichnet werden müssen, der sie als erst ab 18 geeignet bezeichnet. Der Verkauf derlei "gebrandmarkter" Spieltitel an Minderjährige ist untersagt.

Schwarzenegger hat also eine Regulierung eingeführt, die dem Jugendschutz in Deutschland ähnlich ist. Seit dem steht er unter Kritik, dass das Gesetz die Meinungsfreiheit verletzt und damit verfassungswidrig ist. Drum wurde bereits mehrfach gegen das Gesetz geklagt, und die kalifornische Regierung hat dabei stets verloren.

Ein Kritikpunkt der Richter war unter anderem, dass Schwarzenegger nicht ausreichend belegt hat, dass "Gewaltspiele" einen Einfluss auf die Psyche von minderjährigen Spielern haben, sie "schädigen" können. Schwarzenegger ging allerdings stets in Berufung. Jetzt ist die Sache bei der höchsten Instanz gelandet, dem obersten Gerichtshof, der eine endgültige Entscheidung fällen soll.

Es geht also um "mehr Jugendschutz" oder "Bewahrung der Meinungsfreiheit". Die finale Gerichtsentscheidung wird mit Spannung erwartet.

Michael Nickles meint: Es geht hier wohlgemerkt nur um "Pippifax", ein Verkaufsverbot von "Gewaltspielen" an Minderjährige. Von der "deutschen" Idee, die Herstellung und Verbreitung solcher Spiele komplett zu verbieten, redet Schwarzenegger ja gar nicht.

Mich wundert es auf jeden Fall, dass die US-Gerichte Meinungsfreiheit über Jugendschutz stellen. Das gewisse Spiele (wie auch Gewalt-Videos, Pornos und Alkohol) erst für Volljährige freigegeben werden, ist doch eigentlich akzeptabel.

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Amerika sieht das schon richtig: Eltern sollten kontrollieren, was ihre Kinder spielen dürfen und was nicht. Alles andere beschneidet die Meinungsfreiheit, und damit den heiligen ersten Verfassungszusatz. Sowas bräuchten wir in Deutschland auch.

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