Soeben bei Udo Vetter gefunden:
Das Landgericht Hamburg hat die Vorstellungen der Musikindustrie, was illegal in Tauschbörsen eingestellte Musikstücke wert sind, zurechtgestutzt. Die Richter sprachen für zwei Musikaufnahmen jeweils 15 € Schadensersatz zu. Die Musikindustrie hatte 300 € pro Titel gefordert.
Den kompletten Text sowie das Aktenzeichen gibt es hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/27/getauschte-songs-sind-1500-e-wert/
Gruß
K.-H.
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Nun ja - ist aber schon ziemliche Willkür das Ganze...
Trotzdem ist das Urteil natürlich erfreulich, weil es dem Treiben mit den Mondfantasiepreisen ein Ende setzen wird.
CU
Olaf