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Telefon-DSL-Vertrag ohne Teilnehmeranschlussleitung

user_305146 / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

habe Anfang Oktober bei einem Telefon-Internetanbieter ein Komplettpaket (Telefon+6000er Leitung) mit der Mindestvertragslaufzeit 12 Monate geordert. So weit so gut. Nach ziemlich genau 14 Tagen wurde mir der WLAN-Router und die Mitteilung geschickt, dass der Vertrag zustande gekommen sei. Diesem Schreiben lag die AGB sowie die Widerrufsbelehrung bei. Nach noch einmal 1 Woche bekomme ich von der Telefongesellschaft ein Schreiben, in dem es heißt, dass die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) nicht angemietet werden kann, da bei meinem Standort kein APL (Abschlusspunkt der Linientechnik) vorhanden ist. Die Kosten zur Setzung des APL belaufen sich auf ca. 200 Euro, die ich als Mieter nicht aufbringen möchte, und der Eigentümer auch nicht.
Frage: Steht mir ein Sonderkündigungsrecht zu oder kann man von mir verlangen, dass ich die Kosten für die APL tragen muss bzw. den Vertrag voll erfüllen muss? Es ist imho Vorsatz mich so spät über die fehlende APL zu informieren, nämlich nach 3 Wochen, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Andererseits ist keine Leistung erbracht worden.
Wenn jemand eine Idee oder Ahnung davon hat, wäre das sehr hilfreich für mich
alex

mawe2 user_305146 „Telefon-DSL-Vertrag ohne Teilnehmeranschlussleitung“
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Ergänzende Frage an alle:

Wer trägt die Kosten für einen APL? Der Kunde oder der Anbieter?

Bisher habe ich noch nie etwas davon gehört, dass der Kunde den APL bezahlen muss. Denn genau bis dorthin reicht ja das Hoheitsgebiet des Anbieters.

Wenn ich den APL bezahle, gehört er doch mir. Wo bitte endet dann das Hoheitsgebiet des Anbieters?

Müssen wir demnächst die komplette Leitung vom eigenen Haus bis zur Vermittlungsstelle des Anbieters selber bezahlen?

Gruß, mawe2