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Wissenswertes für Tauschbörsensauger... und Nicht-Sauger!

Olaf19 / 1 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Kürzlich hatte Cybercrown hier seine Geschichte gepostet, wie er in die Mühlen der Abmahnindustrie geraten war, obwohl er gar nichts heruntergeladen hatte - Zahlendreher bei der IP-Adressenübermittlung macht's möglich: http://www.nickles.de/forum/contra-nepp/2010/nun-hat-es-auch-mich-erwischt-538724541.html

Ein kleiner Lichtblick für alle, egal ob schuldig oder nicht - laut dem OLG Köln haben die betroffenen Internet-Anschlussinhaber wenigstens ein Beschwerderecht, wenn ihre Anschlussdaten an die Rechteinhaber herausgegeben wurden: http://www.golem.de/1010/78838.html

Was mich in diesem Zusammenhang immer wieder irritiert, ist die Vokabel "gewerblich". Es verdient doch keine Socke auf der Welt Geld damit, dass sie irgendwelche Musiktitel rauf- und runterlädt?

Oder kommen bei einem rechtskräftig verurteilten Tauschbörsensauger noch Finanzamt und Gewerbeaufsicht zu Besuch und verlangen zusätzlich zu den astronomischen Abmahnsummen auch noch Gewerbesteuer plus 4% Säumniszuschlag?!

CU
Olaf