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News: Heute 0 Uhr ist Schluss

Google Streetview: Widerspruchsfrist endet heute

Michael Nickles / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Ewig ist nichts passiert, ewig wurde von Datenschützern und Politikern rumdiskutiert und letztlich ist nichts anderes dabei rausgekommen, als dass Google es geschafft hat: die Widerspruchsfrist für Street View in Deutschland endet heute um 0 Uhr und dann wird Google das Bildmaterial freischalten.

Voraussichtlich spätestens bis Jahresende können dann die Straßen und Gebäude von 20 deutschen Städten in Street View betrachtet werden. Konkret sind das Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.

Ursprünglich wollte Google für Widerspruch eigentlich nur vier Wochen Frist einräumen, also bis Mitte September. Aufgrund enormer Kritik wurde diese Frist dann aber um vier Wochen verlängert. Bislang unbekannt ist, wie viele bereits bei Google Widerspruch eingelegt haben und Google hält diese Zahl unter Verschluss.

Der Spiegel geht davon aus, dass Mitte September, zur "Einspruchs-Halbzeit", bereits mehrere hunderttausend Widersprüche erfolgt sind.

Wer nicht will, dass sein Haus beziehungsweise jenes in dem er wohnt, bald in Google Street View zu sehen ist, hat jetzt also die letzte Chance dazu: Unkenntlichmachung Ihres Gebäudes/Grundstückes in Street View. Gemeldete Gebäude werden dann "verpixelt".

Die Details zum Ablehnungsverfahren erklärt Google im Blog: Gebäude und Grundstücke in Street View unkenntlich machen. Wer noch unentschlossen ist, kann natürlich auch erst mal abwarten, was das Bildmaterial in Street View so hergibt.

Dann kann nachträglich Antrag auf Verpixelung gestellt werden, aber das "Foto" ist halt erst mal online. Den umgekehrten Weg schließt Google ausdrücklich aus. Wurde eine Unkenntlichmachung beantragt, dann lässt sich das nicht mehr rückgängig machen. Oder es kommt gar noch schlimmer.

Der "Pro-Street View"-Aktivist Jens Best sorgte im August mit seiner Ankündigung für Schlagzeilen, alles zu fotografieren und zu veröffentlichen, was in Street View "verpixelt" ist und hat dazu die Aktion Verschollene Häuser ins Leben gerufen.

Besonders informativ ist die Seite momentan nicht. Wer mehr als die Startseite sehen will, ist gezwungen erstmal Mitglied der Community zu werden. Die scheint bislang 200 Teilnehmer zu haben.

Michael Nickles meint: Den Hinweis des Spiegel, dass es bereits hunderttausende Verweigerer gibt, halte ich für glaubhaft. Gäbe es nur eine "Handvoll", dann hätte das Google gewiss pressetechnisch ausgeschlachtet. Das Verschweigen der Zahl lässt allerdings darauf schließen, dass Google einen "Kartenhauseffekt" vermeiden will.

Interessant wird jetzt, ob das mit den Widersprüchen überhaupt hinhaut, wie (ob) das mit dem "Verpixeln" klappt. Street View Aufnahmen sind ja "Serien-Schnappschüsse", es gibt nicht nur ein einziges Foto von jeder Fassade.

Das Verpixeln dürfte also aufwändig sein. Fraglich ist auch, ob Google die Widersprüche nicht einfach in die Tonne schmeißt und drauf pfeift. Wie soll jemand beweisen können, dass rechtzeitig Widerspruch eingereicht wurde?

Lesenswert ist übrigens auch dieser Beitrag der Süddeutschen: Einspruch der Stadt unmöglich. Der berichtet, dass der Stadtrat von Geretsried Google aufgefordert hat, alle Aufnahmen von Schulen und Kindergärten zu retuschieren. Google hat das aber abgelehnt. Begründung: Berücksichtigt werden nur Widersprüche von Personen, die in einem Gebäude leben.

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Voyager532 Michael Nickles „Google Streetview: Widerspruchsfrist endet heute“
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Warum muss ich eigentlich Widerspruch einlegen?
Ist es nicht eher so, dass Google mit gefälligst zu fragen hat?
Avatar von marinierterantworten


Nein, sicher nicht. Oder soll ich Dich jedesmal erst fragen, wenn ich an Deinem Haus vorbei gehe? Das ist nämlich so ungefähr das Gleiche.

Übrigens hab ich ein Hinweis auf www.sightwalk.de erhalten, die sowas ähnliches wie Streetview für verschiedene Städte anbieten. Da kam mir noch kein Protest zu Ohren.
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