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News: Heikle Sache

19jähriger rückt Passwort nicht raus: 4 Monate Haft

Michael Nickles / 93 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein 19jähriger Brite wurde laut Bericht von BBC im Mai 2009 wegen Verdachts auf Kindesmisshandlung verhaftet. Dabei beschlagnahmte die Polizei auch seinen Computer.

Auf dem wurden Daten gefunden, die mit einem 50stelligen Passwort verschlüsselt sind. Die Polizei vermutet wohl, dass es sich dabei um verschlüsselte Kinderpornografie handelt, konnte die Daten allerdings nicht entschlüsseln.

Denn: der Verdächtige weigerte sich im September, das Passwort rauszurücken. Aus diesem Grund wurde ihm jetzt eine 4monatige Haftstrafe verhängt. Die Haftstrafe wurde durch ein Gesetz ermöglicht, das seit 2000 in Großbritannien die Telekommunikationsüberwachung definiert.

Behörden ist es dadurch gestattet, im Verdachtsfall die Kommunikation zu überwachen und auch die Herausgabe von Passwörtern zu verlangen.

Im Fall einer Verweigerung gibt es dann halt Knast.

Michael Nickles meint: So weit mir bekannt, gibt es so ein direktes Gesetz, das zur Herausgabe von Passwörtern zwingt, bei uns nicht. Das lässt sich allerdings mit der sogenannten "Beugehaft" deckeln (§ 70 Abs. 2 StPO). Wer sich weigert eine Aussage zu machen oder Informationen rauszurücken, kann bis zu sechs Monate eingelocht werden.

Im Fall von passwortgeschützten Daten ist das alles verdammt heikel. Eine Chance hat man eigentlich nur mit einem Verschlüsselungssystem wie dem kostenlosen Truecrypt, das unter anderem exakt so einen Fall berücksichtigt (siehe Schwerpunkt Daten perfekt verschlüsseln und verstecken).

Dabei kann man in einer verschlüsselten Datei einen zweiten verschlüsselten Bereich anlegen. Es gibt also zwei Passwörter für eine Datei und je nach dem welches Passwort man rausrückt, wird nur der eine oder andere Teil entpackt. Die Raffinesse dabei: man sieht einer Truecrypt-Datei nicht an, ob sie über einen zweiten "geheimen" Bereich verfügt. Auch das rettet allerdings nicht unbedingt.

Beispiel: Ich möchte nicht wissen, wie viele verschlüsselte Dateien ich auf meinem Rechner habe, an die ich mich gar nicht mehr erinnern kann und von denen ich nicht mal mehr die Passwörter kenne. Wenn ich ein großes Projekt per Internet übertrage (beispielsweise Dateien eines neuen Buchs), dann pack ich das generell in ein verschlüsseltes Archiv. Das dafür temporär ausgedachte Passwort teile ich dann dem Empfänger mit.

Und dabei verwende ich typischerweise halt ein Passwort, das ich mir auf die schnelle ausdenke und das ich dann nie mehr brauche - oft einfach der Nachname des Empfängers mit einer Ziffer dran. Im Prinzip brauch ich ein Archiv nach dem Versenden eigentlich nicht mehr, hebe es aber auf, damit ich Fall eines "Datenübertragungsfehler" es nicht erneut packen muss.

Und dabei werden derlei Archive natürlich auch schnell mal auf der Platte vergessen, nicht gelöscht und landen zwangsläufig auch schnell auf Backup-Datenträgern.

Was macht man also, wenn man gezwungen wird, das Passwort eines sagen wir mal "20 MByte" großen Archivs rauszurücken, das Jahre als ist und das man nicht mehr weiß?

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Über das Beseitigen Krakatau2
mawe2 Ventox „ Steht in dem Artikel, das er es getan hat? Weißt Du, auch ohne jemals wegen...“
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Steht in dem Artikel, das er es getan hat?

Der Artikel ist ja nur sehr kurz, der gibt natürlich nicht alle Details wieder, die hier wichtig sind. Nur, weil es in dem Artikel NICHT DRINSTEHT heißt das noch lange nicht, dass es NICHT PASSIERT ist!

Weißt Du, auch ohne jemals wegen irgendetwas angeklagt worden zu sein, kommt man anhand seiner Lebenserfahrung zu diesem Schluss.

Das bewundere ich immer wieder: Wenn jemand kaum brauchbare Informationen hat aber in einem ganz konkreten Fall "ganz genau Bescheid" weiß, weil er ja so viel Lebenserfahrungen hat! Wow! Was für ein Leben!

Oder hast Du vielleicht andere Informationen?

Nein, ich habe auch nur die Informationen, die in dem Artikel stehen und die sind spärlich. Wir wissen nur: Der Beschuldigte hat gewisse Gründe, die Inhalte seiner verschlüsselten Dateien nicht offenzuegen.

Und wenn er sogar 4 Monate Haft in Kauf nimmt, wird es wohl kaum so sein, dass er durch Offenlegen der Inhalte entlastet werden würde. (Das sagt mir jedenfalls meine Lebenserfahrung!)

Deswegen ist noch lange nicht erwiesen, dass es sich bei den Inhalten um Beweise für Kindesmisshandlung geht. Es könnten auch ganz andere (viel problematischere) Inhalte drin sein, die ihn noch mehr belasten würden. Es ist also aus den vorliegenden Informationen keineswegs ersichtlich, dass er "auf jeden Fall entlastet" werden würde!

Im Übrigen ist in dem Artikel von M.N. auch nirgendwo von Pornographie, Kinderpornographie, Kindesmißbrauch die Rede sondern von Kindesmisshandlung.

Gruß, mawe2
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... Joerg69
Hmm, warum nicht? SoulMaster
Ok, ja. SoulMaster