zudem werden die Epost adressen auch ohne zustimmung weitergegeben/verkauft.
Genau das Gegenteil steht in den hier zitierten AGBs:
Falls der Veröffentlichung der Daten im Adressverzeichnis zugestimmt wurde, können diese Angaben von der Deutschen Post AG an andere registrierte Geschäftskunden / Versender auf Anfrage auch beauskunftet werden.
Also hier gibt's doch wirklich nichts Missverständliches!
Falls der Veröffentlichung zugestimmt wurde...
Das ich doch wohl logisch: Wenn ich der Veröffentlichung zustimme, darf die Post die Adresse veröffentlichen! Wenn ich keine Veröffentlichung wünsche, stimme ich eben nicht zu.
Im übrigen haben wir den Artikel von Gutjahr schon am 23.07. hier im Forum zur Kenntnis genommen:
http://www.nickles.de/thread_cache/538708177.html#_pc
Gruß, mawe2