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News: Fußweg über Schnellstraße

Google Maps brachte Frau ins Krankenhaus

Michael Nickles / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn man sich bei einem Fußweg ausnahmslos auf Handy-Navigation per Google Maps verlässt, kann das böse enden. Diese Erfahrung musste jetzt die US-Bürgerin Lauren Rosenberg machen.

Die ließ sich im Bundesstaat Utah eine Fußstrecke von Google Maps planen, die teils blöderweise über den mehrspurigen Highway Route 224 führte. Bei ihrem Spaziergang wurde sie folglich von einem Auto erfasst. Die Folge: rund 100.000 Dollar Kosten für ärztliche Behandlung und Krankenhaus. Schuld ist aus Rosenbergs Sicht natürlich Google, weil dessen Navigationssoftware sie auf den fatalen Weg geleitet hat.

Jetzt wird natürlich geklagt. Google soll die angefallenen Kosten erstatten und außerdem will Rosenberg Schmerzensgeld sowie Erstattung ihres Verdienstausfalls. Der brisante Punkt bei der Sache: angeblich habe Googles Navigationssoftware nicht davor gewarnt, dass der vorgeschlagene Fußweg kritisch sein könne.

Berichten zufolge, soll es so eine Warnung allerdings geben, Google teile mit, dass sich die Fußweg-Planung noch im Beta-Stadium befinde und deshalb Vorsicht geboten ist. Der Vorfall ereignete sich am 19. Januar 2009 auf der Strecke 96 Daly Street, Park City bis 1710 Prospector Avenue, Park City:


Größere Kartenansicht

Michael Nickles meint: Bei solchen Geschichten fällt ein Kommentar wirklich verdammt schwer. Auf der Google Maps Karte ist recht deutlich zu erkennen, dass der Weg über einen Highway führt.

Und: bei Google Maps gibt es bei der Routenplanung mit Option "Fußgänger" durchaus einen Warnhinweis "Die Routenplanung für Fußgänger ist noch im Beta-Stadium. Seien Sie vorsichtig! – Auf dieser Route gibt es möglicherweise keine Bürgersteige oder Fußwege.".

Ob es den auch auf der englischsprachigen Google-Maps Seite gibt und ob der auch bei Nutzung von Google Maps auf einem Handy erscheint, weiß ich nicht. Spannend wird gewiss, wie diese Geschichte vor Gericht ausgeht, ob und wie viel Google blechen muss.

In den USA gab es ja schon diverse verrückte Klagen, bei denen zugunsten des Geschädigten entschieden wurde.

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mthr1 digitalray „da muss man aber entweder total verrückt sein oder sehr dumm, sogar ich seh auf...“
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NEIN ! Nordamerikaner reicht völlig.

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