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7 Tage und gut - Urteil zur IP-Adressen-Speicherung bei ISPs

Olaf19 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Die Meldung datiert zwar schon von Freitagnachmittag, steht bei Heise aber immer noch auf der Startseite - und da das Thema uns alle angeht, sonst würden wir hier ja nicht sitzen *g* - war es mir dann noch einen Thread wert: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Kein-Anspruch-auf-sofortige-Loeschung-von-IP-Adressen-1032566.html

7 Tage, das geht eigentlich noch... finden auch die Datenschützer. Zumal vor einigen Jahren noch von 80 Tagen die Rede war.

FYI
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Olaf19 Horzt „Hallo Olaf, hört sich ja toll an, aber ich finde, daß die tatsache DASS die...“
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Hallo Horzt,

Gemeint ist natürlich, dass die Provider die Verbindungsdaten komplett löschen - wenn vorher noch eine Kopie angefertigt würde, wäre es in der Tat witzlos.

Der Knackpunkt ist eher die Frage, ob sich eine mögliche Weitergabe der IP-Adressen tatsächlich auf Strafverfolgungsbehörden beschränkt, sofern diese danach fragen - was ich ehrlich gesagt auch für ganz sinvoll halte, ansonsten wären kriminellen Aktivitäten im Web Tür und Tor geöffnet - oder ob evtl. doch die Möglichkeit besteht, dass die Daten an nicht berechtigte Anfrager geraten, z.B. aus der Werbewirtschaft. Afaik ist noch kein derartiger Fall bekanntgeworden.


Ganz ohne Speicherung wird es wohl nie gehen, aber prinzipiell gilt - je weniger desto besser. Dass wir von 80 Tagen auf 7 Tagen runter sind, ist schon gar nicht so schlecht.

CU
Olaf

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