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"ebay-Gebühren übernehme ich, Versandkosten zahlst du" - hää?

Olaf19 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Als ich noch neu bei ebay war, habe ich mich so manches Mal über die im Betreff genannte o.ä. Formulierungen gewundert. Eine zeitlang gab es mit eben diesem Tenor sogar eine Art "Fairness-Plakette" von ebay, die sich jeder Verkäufer in seine Auktionen kopieren konnte. Ich dachte, irgendwann werde ich das verstehen. Tja, nun bin ich über 3 Jahre dabei und verstehe es immer noch nicht.

Zunächst einmal sehe ich in dieser Aussage keine Logik. Wenn ich in einer Zeitung inseriere und dafür etwas bezahlen muss, dann trägt diese Kosten doch auch nicht der Käufer, also warum sollte das bei ebay anders sein.

Aber auch rein praktisch macht diese "Regelung" keinen Sinn. Wenn ich bei ebay einen Artikel bezahlen will, setzt sich der Preis zusammen aus dem Ergebnis der Auktion oder dem Preis des Sofort-Kaufs, plus Versandkosten. Einen dritten Posten gibt es nicht. Das heißt, selbst wenn ich als Käufer die ebay-Gebühren tragen wollte - ich hätte gar nicht die Möglichkeit!

Versteht von euch jemand, was das soll? Stehe ich da total auf der Leitung?

CU
Olaf

Glaubst Du das nicht. peterson
nettineu Olaf19 „"ebay-Gebühren übernehme ich, Versandkosten zahlst du" - hää?“
Optionen

Es ist doch ganz einfach. Ebay bietet Verkäufern und Käufern eine Plattform der Handelns im Internet auf Auktionsbasis. Der Kaufvertrag entsteht ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer. Ebay kann AGB's machen, wie es will, rechtverbindlich ist der Kaufvertrag. In einen Verkaufsangebot kann man so viel Blödsinn reinschreiben, was man will, u.a. au den beschriebenen Satz. Ob das Rechtgültigkeit hat, entscheidet im Zweifel bei einer Klage ein Richter (Vertragsrecht). Wo kein Kläger ist, da gibt es auch keinen Beklagten.

So gibt es die exztrem viele Beispiele, HIFI-Lautsprecher Boom-Box (Widerspruch in sich), Radio voll funktionsfähig auf UKW. Hat auch KW und MW (man beachte den Punkt, KW und MW ist definitiv defekt, das Wort defekt steht aber ncht im Text drin). u.v.m.

Fazit: selbstvertändlich kann man vom Käufer die ebay-Gebühren zur Zahlung verlangen, wenn es explizit im Auktionstext beschrieben ist. Selbst dann, wenn ebay abweichende Regeln vorschlägt.

Im Ganzen ist eh alles egal, denn ebay gibt es abrechnungstechnisch in Deutschlanf nicht. Alle Rechnungen sind aus Luxemburg. Man nimmt es hin, oder man läßt es.