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E-Personalausweis... Kommentar überflüssig, oder?!

Olaf19 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Ich sag da mal nix weiter zu...
http://www.golem.de/1006/75582.html

So ganz kann ich meinen Mund dann doch nicht halten: Den Datenschutz mit Füßen treten und zum Dank dafür das Dreifache abkassieren... geht irgendwie gar nicht, oder?!

HTH
Olaf

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Loopi© Olaf19 „E-Personalausweis... Kommentar überflüssig, oder?!“
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Nachtrag:

Zitat aus dem deutschen Grundgesetz:
" § 1 Ausweispflicht (1) 1Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. 2Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. . . . "


http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.html