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News: Gruselentwurf durchgesickert

Geplanter Staatsvertrag erleichtert GEZ das Kassieren

Michael Nickles / 55 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Reform der GEZ steht wohl bevor und carta.info wurde der geplante "Staatsvertragsentwurf" anscheinend als PDF zugespielt.

Sollte dieser Entwurf echt sein und in dieser Form verabschiedet werden, dann sieht es verdammt übel aus. Grundsätzlich wird erstmal die schon lange diskutierte pauschale "Haushaltsabgabegebühr" eingeführt.

Das heißt im Klartext: jeder Haushalt in Deutschland muss GEZ-Gebühren blechen, egal ob er ein rundfunktaugliches Gerät besitzt oder nicht. Halbe Sachen wie "Radio-Gebühr" oder "PC-Gebühr" gibt es dann nicht mehr. Es wird vermutlich pauschal monatlich ein Betrag von 18 Euro kassiert, also die aktuell "maximale" Gebühr.

Die "Rundfunkgebühr" soll künftig "Rundfunkbeitrag" heißen und wird unverändert von der GEZ "eingetrieben". Der GEZ entwischen wird aussichtslos. Jeder ist verpflichtet seine "Wohnung" zu melden, andernfalls begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

Um der GEZ die Arbeit zu erleichtern, kriegt sie das Recht, die Daten der Einwohnermeldeämter einzusehen. Am bemerkenswertesten ist gewiss §3 des Entwurfs, der den "Begriff der Wohnung" definiert. Dort heißt es:

Wohnung im Sinne dieses Staatsvertrags ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede baulich abgeschlossene Raumeinheit innerhalb eines Gebäudes, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, also nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten werden kann.
Wohnungen sind auch Zweit- und Ferienwohnungen.
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne des Melderechts sind.

Mit "nicht ortsfesten Raumeinheiten" sind beispielsweise Wohnwägen oder "Boote mit Schlafraum" gemeint.

Aktuell handelt es sich wohl nur um eine "frühe Fassung" des neuen Rundfunk-Staatsvertragsentwurfs, weitere Details/Überarbeitungen werden vermutlich im Juni folgen.

Michael Nickles meint: "TV-Verweigerer" und Schwarzgucker haben also garantiert Pech gehabt. Die GEZ wird es künftig leichter haben zu kassieren. Aber sie wird ihre Gebühreneintreiber dennoch auch garantiert weiterhin beschäftigen.

Die werden sich künftig wohl drum kümmern müssen, fürs doppelt- und dreifach Kassieren zu sorgen. Denn der Paragraph 3 ist fantastisch dehnbar. Wer ein Haus hat, bei dem lässt sich gewiss leicht mehrfach kassieren (auch wenn er alleine drinnen wohnt).

Einen eigens zugänglichen Raum im Haus befindet sich bestimmt. Vielleicht gibt es ja einen "Vor-Hausflur" von dem es in eine Wohnung und auch in ein von ihr getrenntes Zimmer geht. Keller kann man auch oft von außen betreten.

Und im Keller gibt es bestimmt einen "Hobbyraum" in dem man auch eine Luftmatratze zum Schlafen reinlegen kann. Ein Schuppen im Garten mit einer Eckbank drinnen? Auch das ist garantiert ein Raum in dem man schlafen kann! Vielleicht noch ein ausgebautes Zimmerchen im Dachspeicher, das direkt über den Vor-Hausflur erreichbar ist?

Ein großer Hund mit einer großen Hundehütte - da kann gewiss auch ein Mensch drin wohnen, wenn er sich ein bisschen zusammenkauert.

Ich bin gespannt, wann der erste alleinstehend in einem Haus Lebende in den Knast kommt, weil er nicht bereit war, die 3-5fache Gebühr zu blechen. Immerhin: für Zellen in Justizvollzugsanstalten fällt nach den aktuellen Plänen keine GEZ-Gebühr an.

TAsitO Max Payne „ Nö - da gibt es keine Kochgelegenheit.“
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Es wäre aber die Möglichkeit !!
(In Bezug dazu dass man einen kaputten Fernseher da hat; den man ja reparieren lassen könnte und damit Fernseh schauen könnte !)
Gruss.