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News: Neue Abgaben erstritten

Komplett-PCs werden teurer

Michael Nickles / 97 Antworten / Flachansicht Nickles

Für Geräte wie Kopierer, Scanner und Drucker müssen Hersteller und "Aufsteller" seit geraumer Zeit an Verwertungsgesellschaften wie die VG-Wort Gebühren abdrücken, die dann anteilig auf die Inhaber der Urheberrechte (Autoren, Künstler) ausgeschüttet werden. Die simple Idee dabei: mit kopierfähigen Geräten werden auch urheberrechtlich geschützte Dinge (wenn auch nur im privaten Rahmen) vervielfältigt.

Lange stritten die Verwertungsgesellschaften darum, dass auch Komplett-PCs als "Kopiermaschinen" eingestuft werden und dafür Gebühren fällig sind. Und damit kamen sie durch. Details liefert eine aktuelle Pressemitteilung des "Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V." (Bitkom).

Für jeden PC mit integriertem Brenner ist eine Abgabe in Höhe von 17,06 Euro fällig, bei PCs ohne Brenner sind es 15,19 Euro. Für einzeln verkaufte Brenner fällt eine Abgabe in Höhe von 1,88 Euro an. Die Tarife sollen rückwirkend ab Anfang 2008 gelten, die Hersteller müssen also nachzahlen. Darüber, dass diese Abgaben prinzipiell zulässig sind, sind sich die Hersteller und die Verwertungsgesellschaften inzwischen wohl einig.

Über die Höhe der Abgaben wird allerdings heftig gestritten. Der Bitkom hat inzwischen ein Schiedsverfahren initiiert, in dessen Rahmen geklärt werden soll, welche Abgabenhöhe gerechtfertigt ist. Mit einem endgültigen Ergebnis rechnet man bis frühestens Ende dieses Jahres.

Die Einführung der Abgabe bedeutet für Endkunden selbsterklärend, dass die betroffenen Geräte teurer werden. Mit Sicherheit werden die Hersteller die fällige Abgabe auf den Preis draufschlagen.

Michael Nickles meint: Gewiss werden jetzt viele brüllen, dass das eine Sauerrei ist, weil beispielweise ein "PC ohne Brenner" keine "Kopiermaschine" ist. Aus meiner Sicht ist er eine. Damit lassen sich aus dem Internet geladene Dokumente (auch urheberrechtlich geschützte) beispielsweise per Email an Bekannte weiterschicken - einer kauft, viele lesen mit.

Ich selbst bin als Autor Mitglied der VG-Wort und begrüße selbstverständlich die neue Entscheidung. Dadurch verdiene ich wenigsten ein paar Euro dran mit, wenn Zeugs von mir "kopiert" wird. Das über Höhe und Umfang der Abgaben gestritten wird, verstehe ich auf jede Fall. Und auch der Bitkom äußert sich in diesem Zusammenhang korrekt.

Der ist der Ansicht, dass es ein Urheberrecht geben muss, das die Möglichkeiten des Internets noch besser berücksichtigt, pauschale Abgaben im Web-2.0-Zeitalter nicht praktikabel sind. Wie ich schon vor Jahren sagte: Internetanbieter leben davon, dass sie Geld für Internetzugänge kassieren.

Dieses Geld zahlen Menschen, weil sie ins Internet wollen. Und sie wollen da nicht nur rein um "Emails" zu schreiben oder kostenpflichtige Inhalte zu konsumieren. Sie wollen auch gratis lesen und mit "Werbeblockern" wird Anbietern "kostenloser Inhalte" noch das letzte kleine Geschäft versaut.

Gäbe es keine "kostenlosen" (werbefinanzierten) Inhalte in Masse, wäre das Interesse, "30-50 Euro" pro Monat an einen Internet-Zugangsanbieter zu blechen gewiss gering. Klar, der stellt für die Kohle ja die "Übertragungstechnik" bereit - aber alleine damit verdient er nichts. Er verdient nur, weil es im Internet viel Inhalt gibt.

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Foghiker Michael Nickles „Komplett-PCs werden teurer“
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So ein Unsinn! Sicherlich sind Abgaben OK, aber diese sollte jeder "Urheber" für sich selbst erstreiten, schliesslich ist er, wenn auch nur im kleinen Stile, in dem Moment, wo er einer solchen Maschinerie angehört, ein kleines Unternehmen, das auskommen und wirtschaften muss, also quasi Rechnungen stellt und diese eintreibt.

Ich kippe aber mal noch n bissel Salz in die Wunden aller Beteiligten und hab da noch einen Einwand und einige Vorschläge:

Einwand:

Den Rechner als Kopiermaschiene zu betrachten ist grundlegend und rechtlich falsch, denn in erster Instanz fällt dieser justizrechtlich unter den Begriff "Arbeitsgerät".
Wäre es anders, würde sich jeder Vollstrecker freuen, denn eine "Kopiermaschiene" gehört nicht zum unpfändbaren Grundbedarf, ein "Arbeitsgerät" aber schon.

Desweiteren ist ein Rechner selbst, (ohne Brenner) NICHT in der Lage, aus dem Internet "kopierte" Inhalte dar zu stellen, DIESES tut nur ein Monitor/Display, bzw. Lautsprecherboxen, sprich: Ausgabeperipherie.

Vorschlag:

Das bedeutet, für den geldgeilen Geier wesentlich mehr Kohle, wenn unzählige Displays/Monitore/PC fähige TV Geräte, sogar alle möglichen Lautsprecher/Kopf/Ohrhörer mit Gebühren belegt werden würden?!

Warum wieder nur alles halbseiden und nur bis zur Hälfte durchdacht?
Kopiergeräte/Drucker/Brenner... pfff...

Schon vergessen? Nicht die Waffe ist der Auslöser, sondern der jenige, der sie bedient!

Also Anwälte, kloppt euch die Köppe ein!



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