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Gerichtsurteil beschränkt Filesharing Abmahnkosten

Crazy Eye / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Frankfurter Amtsgericht hat vor kurzen geurteilt das Filesharing das einmaliges Filesharing an urheberechtlichen Material eben doch nicht unter Geschäftlichen fällt und somit mit den maximal Betrag von 100€ gesockelt ist. lang genug hat es ja gedauert, aber hoffentlich dient es jetzt als der dringend benötigte Präsidenzfall.

Mehr dazu hier:

http://www.initiative-abmahnwahn.de/2010/04/23/also-doch-%C2%A7-97a-ii-urhg-fur-filesharing/