Zu Olaf Tank und den Abzockfirmen, die er vertritt, gibt es jetzt ein erstes zivilrechtliches Gerichtsurteil, das feststellt, das die "Masche" von opendownload und top-of-software eine Betrugshandlung ist und sich das Verhalten des Rechtsanwaltes, der das Inkasso betreibt, als Beihilfe zum versuchten Betrug darstellt:
Amtsgericht Marburg, Urteil vom 8.2.2010 als pdf: http://www.versicherung-borchardt.de/downloads/
Das Verrückte an der Abzocke ist doch auch, dass das Rechtsgefühl von tausenden Abgezockten sagt, das hier etwas nicht stimmmt, das Bundesjustizministerium und die Verbraucherzentralen vor Abofallen warnen und die Internetforen voll mit Beiträgen von Abgezockten ist, aber die Justiz denoch bis jetzt nicht wirklich gehandelt hat. Ich hoffe, dass auch der ein oder andere Staatsanwalt und Richter das Urteil des AG Marburg gelesen hat, so daß wir bald auch von Strafgerichten Positives in Sachen Tank und Abofalle erwarten dürfen.