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News: Pech für Olaf Tank

Abzocker-Anwalt zu Schadensersatz verurteilt

Michael Nickles / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Der bekannte "Abzock-Anwalt" Olaf Tank musste vor dem Marburger Amtgericht jetzt eine ordentliche Schlappe einstecken. Der "Kassierer" ist unter anderem für die "Antassia GmbH" tätig, die Download-Portale betreibt (siehe 192 Euro für kostenloses Open Office).

Dort wird mit der typischen billigen Masche gewerkelt. Eigentlich kostenlose Software wie Open Office wird zum Download angeboten. Und wer das Kleingedruckte übersieht, hat ratzfatz ein 24-Monats-Abo in Höhe von 192 Euro an der Backe.

Ein Geneppter hat jetzt erfolgreich geklagt und Olaf Tank auf Schadensersatz verklagt. Das sehr lesenswerte Urteil des Marburger Amtsgerichts macht klar, dass es der Justiz inzwischen gelungen ist, in Sachen "Abmahn-Abzocke" den Denkapparat einzuschalten.

Dass der Dowload-Betreiber im Kleingedruckten auf die Abo-Kosten hinweist, ließ das Gericht nicht gelten. Aus seiner Sicht handelt es sich ohne wenn und aber um eine fiese Kostenfalle. Wer bekannte "kostenlose Software" downloaded, der kann nicht davon ausgehen, dass es was kostet - und schon gar nicht ein 2-Jahres-Abo zum Horrorpreis. Eines zeigt das Urteil auf jeden Fall: Wehren lohnt sich!

Michael Nickles meint: Der Beklagte muss dem Kläger jetzt 46,41 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zahlen. Ein Taschengeld. Immerhin muss er wenigstens auch die Kosten des Rechtsstreits übernehmen.

Aus der Urteilsbegründung geht auch hervor, dass das Gericht den Anwalt ohne wenn und aber in die Pflicht nimmt. Er hätte erkennen müssen, dass er ein rechtswidriges Abzock-Unternehmen unterstützt. Das Urteil und vor allem seine Begründung sind beispielhaft. Aber viel zu milde. Anwälten, die bewusst Abzocker unterstützen um mit abzukassieren, gehört SOFORT die Lizenz entzogen.

Das wäre gewiss die einzige Möglichkeit um sicherzustellen, dass sich schmutzige Geschäfte in dieser Richtung nicht mehr lohnen. Mit Spannung bleibt zu erwarten, wann der erste Abzocker-Anwalt endlich eine fette Strafe wegen Beihilfe zum Betrug kassiert. Das ist mehr als überfällig.

PTEulenspiegel binomaus „Diese Abzockanwälte gehören in den Knast! ! Aber leider interessiert solch...“
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hallo binomaus und andere Stammtischstrafgerichte . .

Was versprichst Du Dir davon, den Mann in den Knast zu stecken ( jetzt sag bitte nicht Abschreckung und/ode Resozialisierung ) ? WENN man/frau überhaupt Freiheitsstrafen als angemessene Reaktion auf Unrecht betrachtet, dann sollte dies Gewalttaten vorbehalten bleiben.
Es ist sinnlos, Wirtschaftsstraftaten mit Einsperren zu bedenken: 1. Der Täter kann in der Zeit nichts für die Wiedergutmachung tun, das Zütenklebenentgelt steckt sich gleich der Staat wieder ein - für Essen, Trinken und Unterkunft. 2. Solange dieser Staat und diese Gesellschaft denjenigen lobt, der andere ausnimmt, sei es im Produktionsbereich, sei es im Verteilungsbereich, und denjenigen verachtet, der das nicht tut, weil er nicht will oder nicht kann, wird er seine bürgerlich-kapitalistische Rechtsordnung nicht dazu verwenden, um den "Erfolgreichen" zu bestrafen. Die Abzocker sind Steuerzahler, Parteienspender, die werden wir uns doch nicht kaputtmachen. Der Staat kassiert ja auch von Leuten, die Dinge tun, die er angeblich mißbilligt - von Rauchern, von Säufern, von Nutten, von Waffenlieferanten und Bestochenen - die Liste ist nur das Fähnchen auf der Spitze eines Eisberges.

Was wirklich hilft, ist eine Maßnahmestrafrecht : Vermögenseinzug, Aberkennung der bürgerlichen Rechte, Gewerbe- bzw. Berufsverbot.

Solange dieser Staat selber der größte Rechtsbrecher ist - denk mal an die Fülle verfassungswidriger Gesetze oder vorsätzlich rechtswidriger Rechtsanwendungen - und nach Belieben auf seine Gesetze schei?t, wenn es ihm "nützt". erwarte Dir nicht eine angemessene REaktion. Frag lieber Deinen Bundestagsabgeordneten, wann er endlich einen Gesetzentwurf gegen das Abmahnwesen, das Inkassowesen, das Gebührenerhebungsunwesen ( 20 EURO für einen Mahnbrief des Finanzamts, während nach einem BGH-Urteil der gewöhnliche Bürger als Gläubiger maximal 2, 81 EURO für ein Mahnschreiben verlangen darf ) ( 140 Euro für eine Stillegzungsandrohung des StVA wegen Nichtzahlung der VErsicherungsprämie ) einreicht. Auch hier: Fähnchen auf der Spitze eines Eisberges.
Oder Banken, die für eine Abhebung am fremden Automaten 20 Euro nehmen, früher 40 DM für eine einfache Auslandsüberweisung.
Die giergesteuerte Gesellschaft wird es nicht schaffen, ihre schwarzen Schafe auszusortieren, weil sie selber eines ist. Aber WEGSPERREN hilft nicht
Mehr wollte ich eigentlich garnicht schreiben

Euer PTEulenspiegel