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News: Schluss mit Irreführung

Bundesgerichtshof optimiert Preissuchmaschinen

Michael Nickles / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Für Schnäppchenjäger sind Preissuchmaschinen im Internet eine interessante Sache - wenn man ihre Hintergründe kennt. Denn: keine Maschine kann garantieren, dass alle Händler berücksichtigt werden und vor allem, dass die aufgelisteten Preise aktuell sind.

Die besten Chancen haben natürlich Anbieter, die ganz oben in der Liste als "billigste Anbieter" gelistet werden. Allerdings können die ihren Preis jederzeit aktualisieren und es kann dauern, bis die Suchmaschinen diese Aktualisierung übernehmen. Wer auf den "billigsten Preis" in der Liste klickt, kriegt auf der Anbieterseite also eventuell einen dort aktualisierten höheren Preis serviert.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein Urteil gegen derlei "illegale" Wettbewerbsvorteile gefällt. Anbieter müssen jetzt dafür sorgen, dass ihre tatsächlichen Preise mit den in den Suchmaschinen angezeigten übereinstimmen. Höhere Preise sind also erst dann zulässig, wenn sie auch in den Suchmaschinen aktualisiert sind.

Gegenstand des Urteils war ein Vorfall aus dem Jahr 2006. Ein Händler bot damals eine Kaffeemaschine auf idealo.de für 550 Euro an und war damit der günstigste von 45 weiteren Anbietern. Um "17 Uhr" erhöhte er den Preis für die Maschine auf 587 Euro, war drei Stunden später um 20 Uhr aber immer noch mit "550 Euro" in idealo gelistet.

Zwar hat der Händler idealo die Preisänderung sofort mitgeteilt, idealo aktualisierte das aber nicht zeitgleich. Der Bundesgerichtshof verurteilte das als Irreführung der Verbraucher. Den Hinweis, dass "alle Angaben ohne Gewähr" sind, ließ er nicht als "Ausrede" gelten.

Die komplette Mitteilung des Bundesgerichtshofs gibt es hier: Strenge Anforderungen an Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen).

In der Mitteilung wird auch ein weiteres Problem angesprochen. Auch bei Verfügbarkeit und Lieferzeit von Produkten, kann es zu Abweichungen kommen. Aktuell sind die Anbieter durch das Urteil wohl aber erst mal nur in die Pflicht genommen, dass in Suchmaschinen gelistete Preise mit den aktuellen tatsächlichen Preisen übereinstimmen müssen.

angelpage Michael Nickles „Bundesgerichtshof optimiert Preissuchmaschinen“
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Also ich finds gut und richtig für uns Käufer, eher noch viel zu schlapp.

Wie fast jede andere Website im Internet (auch Nickles - schau die Flut der Annoncen an), insbesondere die "Web 2.0"- Sites und "Communities" haben Preissuchmaschinen ja sogar ausdrücklich den Charakter gekaufter Werbefläche und verdienen natürlich an ihren "Angeboten". Niemand betreibt aus Jux und Dallerei solche Seiten ...

Und auch hier hat sich längst zum Nachteil des Users eingeschlichen, dass die Produkte und Angebote präferiert werden, für die es die meißte Provision gibt. Teilweise werden sogar Produkte "angeboten", die es überhaupt noch nicht gibt, nur um Kunden dann zu ihren Verkäufern zu lenken.

Nimm das bekannte "Verifox". Da wird der preiswerteste Ortstarif (wer aber nimmt einen teuren?) unterdrückt, um andere Anbieter nach vorn zu puschen ... Hauptsache. wechseln und Provision. Nimm dsltarife.net oder teltarif.de, die beiden "neutralen" Vergleicher - sie feuern z.B. nur gegen 1&1 und Alice - um Einsparungen für den Kunden geht es überhaupt nicht.

Nee, viel mehr sollte diesen Rosstäuschern auf die Finger geschlagen werden, die sich einbilden, sie könnten uns verarschen.