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News: Die Luft wird dünn!

Alarm: Finger weg von Download-Portalen!

Michael Nickles / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Dem Usenet folgten P2P-Tauschbörsen-Systeme wie Emule und schließlich Download-Dienste wie Rapidshare. Die P2P-Systeme sind längst eine lukrative Einnahmequelle für die Medienindustrie geworden. Sie lassen sich relativ einfach überwachen um Abmahnmaschinerien in Gang zu setzen.

Bei Usenet und Download-Diensten ist es schwerer. Hier kommen Rechteinhaber an Urheberrechtsverletzter eigentlich nur über die Dienstanbieter ran. Die Versuche Usenet-Zugangsanbieter zur Verantwortung für eingestellte Inhalte heranzuziehen, ist bislang gescheitert. Download-Diensten wie Rapidshare geht es allerdings zunehmend an den Kragen.

Erst kürzlich hab das in der Schweiz ansässige Unternehmen bekannt Rapidshare, dass sein deutsches Portal Rapidshare.de am 1. März komplett abgeschaltet wird und eine Weiterleitung zu Rapidshare.com erfolgt. Alte Dateien von Rapidshare.de sind dann nicht mehr abrufbar. Ein Hintergrund für den Rückzieher der Deutschland-Präsenz könnte unter anderem ein Verfahren sein, das vor dem Landgericht Hamburg stattfand.

Sechs internationale Verlage hatten gegen Rapidshare geklagt, weil dort Bücher von ihnen illegal zum Download bereitgestellt wurden. Das Urteil ist jetzt in Hamburg gefallen. Rapidshare muss dafür sorgen, dass die 148 beanstandeten Buchtitel künftig nicht mehr transportiert werden dürfen. Und Rapidshare wird sich gewiss schwer darum bemühen dafür zu sorgen.

Denn: Pro Verstoß fällt eine saftige Strafe in Höhe von 250.000 Euro an. Alles andere als "billig" sind auch die Anwaltskosten, die für Rapidshare im Rahmen des Verfahrens bislang bereits entstanden sind: bereits über 7 Millionen Euro. Heikel bei der Sache: Rapidshare wurde für die illegalen Upload-/Download-Aktivitäten zur Verantwortung gezogen.

Gemäß der Rapidshare-Nutzungsbedingungen sind Teilnehmer allerdings für ihre Uploads verantwortlich. Theoretisch könnte Rapidshare also seine Nutzer ausliefern, damit die zur Kasse gebeten werden. Praktisch würde so ein Verhalten natürlich unmittelbar zum Aus von Rapidshare führen. Rapidshare sorgte diesbezüglich bereits 2009 gehörig vor Schlagzeilen.

Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, IP-Adressen von Nutzern herausgegeben zu haben, damit deren Strafverfolgung eingeleitet werden kann (siehe Alarmstufe Rot für Rapidshare-Teilnehmer). Rapidshare reagierte auf die Vorwürfe mit einer Pressemitteilung (siehe Rapidshare warnt vor sich selbst).

Die war allerdings "saublöd" verfasst. Das Unternehmen gab darin in den Zwischenzeilen versteckt zu, dass eine Herausgabe von IP-Adressen seiner Teilnehmer nicht definitiv ausschließt.

Michael Nickles meint: Es grenzt an ein Wunder, dass Rapidshare aufgrund der Vorfälle 2009 immer noch existiert und die zahlenden Teilnehmer nicht davongerannt sind. Ich rate von der Nutzung solcher Download-Dienste beziehungsweise Filesharing-Hoster ausdrücklich ab. Extrem bedenklich ist wohl auch der der Filesharing-Hoster megaupload.com.

In den vergangenen Jahren haben sich Verdachtspunkte erwiesen, dass hinter diesem Portal Kim Schmitz ("Dr Kimble" ) steckt. Lesenswert ist in diesem Zusammenhang der Nachruf auf Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, den Gulli.com veröffentlicht hat.

Darin wurde unter anderem eine recht deutliche Verbindung zwischen Schmitz und Gravenreuth beschrieben. In Kurzfassung: Schmitz hat Mitte der 90er Jahre wohl eine Mailbox betrieben, bei der Teilnehmer zum Tauschen von Raubkopien motiviert wurde.

Die Tauschaktivitäten wurden protokolliert und an Gravenreuth weitergereicht, der dafür "Kopfgelder" zahlte. Sollte also tatsächlich Schmitz hinter Megaupload.com stecken und sich auf sein altes "Geschäftsmodell" besinnen, dann kann es für die Megaupload-Nutzer drecksteuer werden.

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macht nix :- fredl8
detlef.luehrsen TAsitO „Hallo. Nein gar keine. Aber mal zur Sicherheit mywot meldet gleich dass diese...“
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Danke, TAsitO, auch für den Hinweis auf mywot. Gruß

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