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News: Einstweilige Verfügung

Usenext wieder im Würgegriff der GEMA

Michael Nickles / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Das "Kommunikationssystem" Usenet, gibt es bereits seit den Anfängen des Internets. Es war sozusagen der erste "Diskussions-Foren-

Mechanismus". Später wurden Methoden entwickelt, um über das Usenet nicht nur Textnachrichten, sondern auch binäre Dateien übertragen zu können.

Damit mutierte das Usenet zu einer der effektivsten Tauschbörsen, lange bevor das Zeitalter der P2P-Tauschbörsen wie Emule und Bittorrent anbrach. Anfangs war das Usenet nur Insider-Kram, in Deutschland wurde es durch "Usenext" bekannt. Dieses Unternehmen verkaufte in Deutschland ganz einfach "Zugänge" zu ausländischen Usenet-Anbietern.

Dabei wurde die Kundschaft mit allen nur erdenklichen Tricks in "Abofallen" gelockt. Aus einem kostenlosen Testzugang wurde ruckzuck ein kostspieliges Jahresabo. Die Masche fand schnell viele Nachahmer. Bekannt wurde Usenext vor all allem auch durch seine gewagte Werbung, bei der hemmungslos Downloads von unglaublichen Datenmengen versprochen wurden.

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Typische Usenext-Anzeige um 2005: Geworben wurde mit Zugriff auf 20 Terabyte ab Videos, MP3s, Software, Games, Erotikinhalte"

Später wurde dann vor allem auch mit "legal" und "anonym" geworben, die angebotene Datenmasse wurde immer mehr. Natürlich konnte sich jeder denken, dass es sich bei derlei Datenmassen (inzwischen 2.500 Terabyte und mehr!) kaum um ausnahmslos "legales" Material handeln kann. Die Rechteinhaber gingen entsprechend rasch gegen die Usenet-Anbieter vor, es gab erste Klagen.

Die Usenet-Anbieter konnten sich mit dem Argument, man vermittle lediglich Zugänge, könne die von Teilnehmern transportierten Inhalte nicht kontrollieren, weitgehend aus der Schlinge ziehen. Ab 2007 war allerdings zu erkennen, dass die Werbung der Anbieter deutlich entschärft wurde. Auf der akuellen Startseite von Usenext ist vom alten Werbekonzept praktisch nichts mehr übrig geblieben:

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Aktuelle Usenext-Startseite: Es wird eigentlich nur noch mit technischen Daten gelockt. Jegliche Hinweis, was so alles aus dem Usenet zu holen ist, sind verschwunden. Auch die alten Reizworte "anonym" und "legal" gibt es nicht mehr.

Die neue Zurückhaltung kommt nicht von ungefähr. 2007 hatte die GEMA schon mal eine einstweilige Verfügung gegen Usenext durchgerungen. Dabei wurde es Usenext untersagt, den Transport von GEMA-Titeln im Netzwerk zuzulassen. Jetzt hat die GEMA durch das Landgericht Hamburg erneut eine einstweilige Verfügung gegen Usenext verhängt.

Vorgeworfen wird, dass weiterhin GEMA-Titel angeboten werden und Usenext sich nicht ausreichend bemüht, urheberrechtlich geschützte Dinge aus seinem Netzwerk rauszufiltern. Vor rund einem Jahr hat es in ähnlicher Sache auch den Usenext-Konkurrenten Alphaload erwischt.

Auch dem wurde es untersagt, die Verbreitung von GEMA-Titeln zuzulassen. In beiden Fällen wurden die Anbieter auch gezwungen, in ihrer Werbung den pauschalen Hinweis "legal" zu unterlassen. Die "neue" Zurückhaltung der Usenet-Anbieter bei ihren Werbebotschaften, ist also kein Zufall.

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