Diesen Hinweis fand ich auf der HP von T-Online
Gruß olle Icke
Ministerium warnt vor Ein-Cent-Überweisungen
Erschienen am 01. März 2010 | Spiegel Online
Vorsicht bei Mini-Gutschriften: Betrüger nutzen Ein-Cent-Überweisungen, um Bankverbindungen auszuspähen, warnt das Verbraucherschutzministerium. Haben die Kriminellen Erfolg, buchen sie künftig angeblich höhere Beträge ab. Bisher allerdings erwiesen sich solche Warnungen meist als unbegründet.
Plötzlich ein Cent auf dem Konto
Bei solchen Beträgen macht man sich keine Sorgen: Wer eine Überweisung von nur einem Cent von einem Unbekannten auf sein Girokonto bekommt, lässt die Sache meist auf sich beruhen. Man selbst hat ja keinen nennenswerten Vorteil davon, der Absender der Mini-Summe wird unter dem Verlust kaum leiden. Der eine Cent ist die Mühe nicht wert, die Maschinerie des Bankensystems in Gang zu setzen. So jedenfalls dürften viele Empfänger sogenannter Ein-Cent-Überweisungen reagieren - und damit Betrügern in die Hände spielen, warnt nun das Verbraucherschutzministerium im "Spiegel".
Jagd nach funktionierenden Kontoverbindungen
Der Trick: Die Betrüger überweisen massenweise auf Kontonummern, deren Zahlenkombinationen sie nach dem Zufallsverfahren erstellen, jeweils einen Cent. Sollte die Kontonummer fehlerhaft sein, erfolgt eine automatische Rückbuchung des Betrags auf das Konto der Betrüger. Wird der Betrag jedoch korrekt überwiesen, bestätigt dies den Tätern eine funktionierende Kontoverbindung. Einige Tage später werden dann unauffällige Beträge, meist unter 100 Euro, unter Angabe fiktiver Bestellungen oder angeblich erbrachter Leistungen von dem Konto abgebucht.
Immer wiederkehrende Berichte
Berichte über diese Abzockmasche werden seit einigen Jahren immer wieder verbreitet. Im November letzten Jahres etwa warnte der Fachverband Energie- und Gebäudetechnik Bayern-Thüringen e. V. per E-Mail vor der Ein-Cent-Abzocke, riet, umgehend die Polizei anzurufen, sollte man eine solche Überweisung auf seinem Konto entdecken. Die Polizeidirektion in Gotha reagierte auf dieses Rundschreiben mit einer eigenen Warnung vor der angeblichen Betrugsmethode. Wie die Fachzeitschrift iX herausfand, basierte die Warnung des Verbands allerdings auf einem Einzelfall, konnte durch keine weiteren Fälle bestätigt werden.
Alles nur ein Hoax?
Der Hoax-Info-Service der TU-Berlin bezeichnete die geschilderten Warnungen im November 2009 als Kettenbriefe. Diese gingen offenbar ursprünglich von Österreich aus. Verbraucherschützer gehen dem Portal zufolge allerdings davon aus, dass sich die Betroffenen "bei vermeintlich kostenlosen Websites angemeldet und die Sache dann wieder vergessen haben oder den Zusammenhang nicht herstellen". Denkbar wäre aber auch, "dass sich Personen mit fremden Kontodaten bei einer solchen Website angemeldet haben"
Wieso die Abzockmasche funktioniert
Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin im Verbraucherschutzministerium, erklärt dazu: "Die Bank ist nicht zu einem Abgleich der Daten verpflichtet." Nur so ist die Abzocke durch Bestellungen mit fremden Kontodaten überhaupt möglich. Dass es in der Vergangenheit bereits Fälle gegeben hat, in denen sich Warnungen vor Ein-Cent-Überweisungen als Hoax erwiesen haben, wisse sie, erklärte Klöckner im Gespräch mit "Spiegel Online". Ihr seien allerdings "einige Fälle aus meiner Bürgersprechstunde bekannt". Eine genau Zahl, um wie viele Fälle es sich dabei handelt, konnte die Staatssekretärin nicht nennen, vermutet aber, es könnte sich bei den mutmaßlichen Tätern um Trittbrettfahrer handeln, welche die Hoax-Meldungen vom vergangenen Jahr als Vorbild für ihre Masche nutzen. Klöckner selbst rät nun jedem dazu, "seine Kontoauszüge regelmäßig zu überprüfen". Sie selbst lasse sich ihre Kontoauszüge alle zwei Wochen zuschicken.
Regelmäßig das Konto prüfen
Besser dürfte es allerdings sein, die Kontobewegungen alle paar Tage zu kontrollieren, was per Online-Banking bei den meisten Banken problemlos möglich sein sollte. Sollte man dabei eine verdächtige Ein-Cent-Überweisung feststellen, ist es ratsam, mit der Bank Kontakt aufzunehmen. Die ist im Zweifelsfall in der Lage, die Überweisung mit der Angabe "Konto unbekannt" abzuweisen. Sollte es dennoch zu einer unrechtmäßigen Abbuchung gekommen sein, empfiehlt es sich ebenfalls, sofort mit der Bank Kontakt aufzunehmen. Der Nachrichtenagentur DAPD zufolge beträgt die Einspruchsfrist bei nicht genehmigten Zahlungen 13 Monate.
Nicht immer ein krimineller Hintergrund !!!!!!!!!
Doch nicht immer dürften solche Maßnahmen nötig werden. Denn nicht jede Ein-Cent-Überweisung hat einen kriminellen Hintergrund: Viele Hilfsorganisationen und Online-Bezahldienste nutzen diese Methode, um die Identität eines Spenders oder Kunden zu überprüfen. Und manche Anwender und Firmen verwenden derartige Kleinüberweisungen sogar, um den Empfängern Nachrichten oder Werbebotschaften mitzuteilen - in der Verwendungszweck-Zeile der jeweiligen Überweisung.