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News: Pech für Kornmeier

Gerichtsurteil: Abmahner bleibt auf "Kosten" sitzen

Michael Nickles / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Abmahnindustrie musste wieder mal eine ordentliche Schlappe vor Gericht einstecken. Es ging um die Kanzlei Kornmeier, die seit einigen Wochen heftig für Schlagzeilen sorgt. Die "Abmahnkanzlei" fungiert unter anderem als "Geldeintreiber" das dubiose Unternehmen Digiprotect. Digiprotect überwacht Tauschbörsen und wird bei Urheberrechtsverletzungen aktiv.

Brisanter Hintergrund: Digiprotect hat Deals mit Rechteinhabern (unter anderem aus der Pornoindustrie), deren Interessen zu verfolgen. Es wird schwer spekuliert, dass Digiprotect die Filme selbst als "Honigtöpfe" in Tauschbörsen stellt, um alle zu schnappen, die sie runterladen. Die Abmahnungen lässt Digiprotect dann unter anderem von der Kanzlei Kornmeier durchführen. Abmahnungen sind rechtlich allerdings an Bedingungen geknüpft.

Anwaltskosten dürfen beispielsweise nur in der Höhe gefordert wenn, wie sie tatsächlich auch als Schaden für den Fordernden entstanden sind. Im November 2009 tauchte im Internet ein Dokument auf, aus dem hervorgeht, dass Digiprotect und Kornmeier vermutlich einen dubiosen Deal vereinbart haben (siehe Abmahnprofis kriegen kalte Füße).

Im Kurzformat: Anwaltskosten muss Digiprotect nur blechen, wenn eine Abmahnung erfolgreich war. Kornmeier kassiert von Abgemahnten auch bei Nichterfolg vermutlich also Anwaltskosten, die gar nicht entstanden sind. Genau so ein Vorfall wurde vor dem Amtgericht verhandelt und das Urteil ist gefallen. Ein Abgemahnter weigerte sich die geforderten Anwaltskosten zu zahlen und kriegte vom Gericht recht.

Kornmeier hatte jüngst bereits eingeräumt, dass "Massenabmahnungen" zum "Pauschalpreis" durchgezogen werden. Laut Bericht von Heise.de handelt es sich gar um einen Null-Kosten-Deal.

Und auch das Frankfurter Amtgericht sieht es wohl so, dass Kosten, die nicht entstanden sind, auch nicht kassiert werden dürfen. Alle, die eine Abmahnung aus der besagten "Ecke" kriegen, sollten sich also zur Wehr setzen, die Chancen stehen gut.

Michael Nickles meint: Erfreulich. Ganz offensichtlich hat jetzt endlich auch die Justiz die Enthüllungen im Internet über die Hintergründe der Massenabmahnungs-Industrie mitgekriegt und reagiert entsprechend. Bleibt zu hoffen, dass das Urteil rechtskräftig wird und weitere Urteile dieser Art folgen.

Hewal gal211 „Liebes Nickles Team, danke für das Info! Da kann ich euch nur zustimmen. Es...“
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Hallo Gal,

in diesem Beitrag ging es um die Abmahnungen in Sachen Filesharing. Und da Filesharing illegal ist, wird dieses geahndet.

Was du meinst, sind Abofallen bei "normalen" scheinbar kostenlosen Downloads. Das ist natürlich die größte Sauerei, die es gibt. Aber auch hier ist es so, wie du schon sagtest. GANZ GENAU lesen und misstrauisch werden, wenn man sich für einen harmlosen Download anmelden muss.

Was ist doch sehr fragwürdig finde: Die Firmen, die das technische bezüglich der Abmahnungen übernehmen, dürfen mal so eben Filme verbreiten? Interessant. Das wäre das gleiche, wenn die Polizei mit einem getuntem Auto durch die Stadt fährt und "potenzielle Raser" durch entsprechende gesten mit dem Auto provoziert um Gas zu geben.

Auch die Abmahnsummen sind in meinen Augen total utopisch. Es geht hier um den entstandenen Schaden. Bei Filesharing werden sicherlich die meisten auf opentrackern eine Ratio von nicht mal 1,0 haben, was bedeutet, sie haben den Film kein ganzes Mal zurückgegeben (hochgeladen). Das Wiederum bedeutet, dass der Tatsächliche schaden sich auf höchsten den Verkaufspreis von einem Film bezieht. Wieso aber wird Schadensersatz in Höhe von mehreren Tausend Euros verlangt? Da fragt man sich doch, ob für die ein oder andere Firma die Abmahnabzocke nicht deutlich lukrativer ist...

Grüße
Hewal