Langsam habe ich von meinen Einkäufen gebrauchter Unterhaltungselektronik bei Ebay echt die Schnauze voll. Da kaufe ich mir den gleichen Grundig Radiorecorder, den ich als Kind hatte. Aus purer Sentimentalität, allerdings auch in dem Wissen für ein paar Euro ein super Radio zu bekommen. Grundig schafft es sogar aus nem Uhrenradio einen ordentlichen Empfang zu holen. Also Nostalgie mit hohem Nutzwert.
Nu bekomme ich das Ding, bei dem der Anbieter angeblich nicht das Batteriefach aufbekam, mit Riesen-Batteriesäurefleck, die auch bei geschlossener Klappe zeigte was Sache ist. Da das Fach durchaus leicht zu öffnen ist, zeigt sich die Säure von 10 Jahre alten Billig-Batterien.
Der Verkäufer verwies mich auf den Gewährleistungsauschluss, wogegen ich konterte daß dieser nicht von der Pflicht entbindet, die Ware im beschriebenen Zustand zu übergeben. Außerdem ist die Sache nu offensichtlich und der Mangel ganz klar uralt. Einigung ist nicht in Sicht, nur Drohung mit Anwalt und Rechtsschutzversicherung. Nein - nicht von mir, sondern vom Verkäufer. Toll, nicht wahr?? Auf meinen vorsichtigen Einwand, daß ich als selbst. Fernsehtechnikermeister technisch und rechtlich nicht gerade ein Verhandlungspartner auf Augenhöhe bin bekomme ich nur geschrieben: "Als Radiotechniker müßten Sie das doch locker selber reparieren können..."
Es kann doch nicht sein. 95% aller Ebay-Artikel sind völlig ok. Ich dagegen greife ein- ums andere Mal voll ins Klo und habe mit Anbietern zu tun, denen man eigentlich nur die Fresse polieren kann. Ich beschwere mich ja nicht wenn ein Gerät nicht so sauber ist wie ich es anbieten würde, aber sowas ist eindeutig arglistige Täuschung.
Irgendwann... irgendwann... passiert mir das mal mit einem Verkäufer wo sich das hinfahren lohnt... und dann passiert das maximale, was laut Strafgesetzbuch noch mit Bewährung belohnt wird....
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1. Bei ePay eine Unstimmigkeit melden: Artikel entspricht nicht der Beschreibung. Ist aber nicht wirkungsvoll.
2. Rote Bewertung. Bringt letztendlich auch nicht viel.
3. Anzeige wegen Betrug wird im Sande verlaufen.
4. Selbst den Rechtsweg einschreiten. Kostet erstmal eigenes Geld.
Bleibt eigentlich nur noch, den Verkäufer etwas zu durchleuchten.
Umsatz im letzten Monat. Art der Artikel, usw.
Sollte sich das in etwa als gewerblich herausstellen, dann eben beim Finanzamt melden wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung sowie bei der Wettbewerbszentrale melden.