Hallo Forenteilnehmer,
ich bin auch einer der "Deppen", die durch einen unbedachten/unbewussten Klick Adobe Reader heruntergeladen und dann eine Rechnung von Opendownload bzw. Content Services Ltd. aus Mannheim erhalten haben. Ich habe damals die geforderten 96 € bezahlt, die Beiträge auf Nickles.de habe ich erst später gefunden. Nun trifft wieder Post aus Mannheim ein mit der Aufforderung, für das 2. Jahr des Abonnments zu zahlen, verbunden mit der Drohung, über die Provider-Daten meine wahre Identität feststellen zu können.
Soweit erkennbar, betreffen die unter Nickles aufgeführten Fälle sämtlich die *erste* Rechnung und enthalten als Rechtsauffassung überwiegend die Aussage, dass kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen sei.
Wie verhält es sich aber in meinem Fall? Habe ich mit der ersten Zahlung ein Vertragsverhältnis akzeptiert - obwohl ich mit meiner damaligen Zahlung eigentlich nur meine Ruhe haben wollte (wie sich jetzt herausstellt, eintrügerischer Wunsch)?
Für sachdienliche Hinweise dankt euch
Benni11
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Zur Frage mit dem Vertragsverhältnis: Die Meinungen darüber sind unterschiedlich
Es gibt da eigentlich nur zwei Gruppen: Die Abofallenbetreiber und den Rest der Welt. Die Abofallenbetreiber haben es bislang nicht ein einziges mal geschafft Ihre Forderungen auf dem Rechtsweg einzuklagen...
Um es kurz zu machen: Auf keinen Fall Zahlen oder einschüchtern lassen.
Es gibt da eigentlich nur zwei Gruppen: Die Abofallenbetreiber und den Rest der Welt. Die Abofallenbetreiber haben es bislang nicht ein einziges mal geschafft Ihre Forderungen auf dem Rechtsweg einzuklagen...
Um es kurz zu machen: Auf keinen Fall Zahlen oder einschüchtern lassen.