Kann man eine eigene Wohnung verkaufen, ohne die Gattin darüber zu informieren?
Die Wohnung ist auf den Ehemann eingetragen.
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Was den Güterstand betrifft, der von Andy bereits angesprochen wurde, und die Ehefrau daraus irgendwelche Eigentumsrechte/Ansprüche herleiten kann, müsste dies meines Wissens erst durch Gerichtsbeschluss entschieden/festgestellt werden, damit die Ehefrau dann auch tatsächlich Miteigentümerin ist.
Bis dahingehend entschieden wäre, könnte sie aber vorab einen Eintrag ins Grundbuch erwirken, der besagt, dass sie versucht Ansprüche an dem Haus gerichtlich geltend zu machen.
Dass solch ein Eintrag nicht gerade einen Kaufanreiz darstellt, muss man ja nicht länger ausführen.