Off Topic 20.206 Themen, 224.312 Beiträge

Etwas ungewöhnlich und miteriös

dumboboy007 / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
mir ist vor kurzem etwas komisches zu Ohren gekommen.
Kann es sein dass Berufsanfänger seit neuestem die Zeit die sie in der Berufsschule sind später wieder herein-arbeiten müssen,
b.z.w dass diese zeit nicht als Arbeitszeit anerkannt wird.
Ich persönlich kann mir das zwar nicht vorstellen, aber wer weiß auf welche abnormale Ideen manche Leute kommen um den Profit zu optimieren.
Zu erwähnen ist dass er in der Fitnessbranche tätig ist und auch noch minderjährig.
Gruß und schöne Feiertage

bei Antwort benachrichtigen
Bergi2002 dumboboy007 „Etwas ungewöhnlich und miteriös“
Optionen

Servus,

das ist totaler Humbug - das Berufsbildungsgestetz (BBiG) ist da sehr eindeutig - § 15 legt fest, dass der Ausbildende den Auszubildenden für die Dauer der Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen hat. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind..

Das gilt in diesem Falle in Verbindung mit § 9 des JugenArbeitsSchutzgesetzes (JArbSchG - http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__9.html) - dort ist sehr klar geregelt, was dein Bekannter bei Besuch der Berufsschule arbeiten darf - alles andere ist m.K.n. gesetzeswidrig.

BG,

Bergi2002

Life* - *available for a limited time only. Limit one (1) per person. Subject to change without notice. Provided "as is" without any warranties. Nontransferable and is the sole responsibility of the recipient. May incur damages arising from use or misuse. Additional parts sold seperately. Your mileage may vary. Subject to all applicable fees and taxes. Terms and conditions apply. Other restrictions apply. (c) Cheezburger.com
bei Antwort benachrichtigen