Hallo,
mir ist vor kurzem etwas komisches zu Ohren gekommen.
Kann es sein dass Berufsanfänger seit neuestem die Zeit die sie in der Berufsschule sind später wieder herein-arbeiten müssen,
b.z.w dass diese zeit nicht als Arbeitszeit anerkannt wird.
Ich persönlich kann mir das zwar nicht vorstellen, aber wer weiß auf welche abnormale Ideen manche Leute kommen um den Profit zu optimieren.
Zu erwähnen ist dass er in der Fitnessbranche tätig ist und auch noch minderjährig.
Gruß und schöne Feiertage
Off Topic 20.206 Themen, 224.312 Beiträge
Servus,
das ist totaler Humbug - das Berufsbildungsgestetz (BBiG) ist da sehr eindeutig - § 15 legt fest, dass der Ausbildende den Auszubildenden für die Dauer der Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen hat. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind..
Das gilt in diesem Falle in Verbindung mit § 9 des JugenArbeitsSchutzgesetzes (JArbSchG - http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__9.html) - dort ist sehr klar geregelt, was dein Bekannter bei Besuch der Berufsschule arbeiten darf - alles andere ist m.K.n. gesetzeswidrig.
BG,
Bergi2002