Gestern beim DVB-T Fernsehen wurde plötzlich das war die Bildübertagung plötzlich massiv gestört, dann wieder gut, dann wieder Störung. Zuerst dem Wetter zugeschrieben kam ich dann drauf, dass diese dann auftrat, wenn ich meinen Laptop in eine bestimmte Richtung gedreht habe. Dieser ist ca. 5m von der Zimmerantenne entfernt und nutzt kein Bluetooth/WLAN.
Jetzt frage ich mich natürlich, wie das sein kann.
Ich habe vor einiger Zeit daran etwas herumgebaut: Der Inverter liegt jetzt außen, damit ich - wenn das Bild ausfällt - mit dem Finger auf die Adapter-Kabelverbindung des Inverter-Eingang tippen kann, dann erscheint das Bild wieder. Hatte das zu akt. Zeitpunkt mal gepostet... Ja, ich habe noch diesen alten Laptop und mich noch nicht für einen neuen entscheiden können. Mittlerweile haben die Scharniere auch die Display-Rückseite an der entspr. Stelle gänzlich lädiert. Jetzt ist er auf einen selbstgebastelten Unterbau geschnallt. Ok, ich schweife ab...
Da ich oft frühmorgens, noch zu müde zum Aufstehen, daran ein paar Sachen erledige und das schon länger, frage ich mich, ob das vielleicht ein Grund für ein paar gesundheitliche Problem sein könnten, die ich in letzter Zeit habe, z.B. mit dem Knie...
Soweit ich weiß nimmt die Wirkung von ESmog exponential mit der Entfernung ab. Wenn ich also den Laptop fast direkt am Körper habe ist das natürlich schon seehr nah... Wenn ich jetzt eine Metallplatte dazwischen schiebe, könnte das helfen oder macht es das noch problematischer? Wie kann ich den Laptop erden? Gibt es dafür vielleicht sogar Trafos. Habe eh schon soviel Kabelgewirr: Eine zusätzliches Kabel vom Laptop an die Steckdose wäre möglich, aber eben auch noch eine Fußangel...
Grüsse,
Mdl
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Du hast Veränderungen an deinem Notebook vorgenommen, die eine zusätzliche Erhöhung der Störstrahlung gegenüber dem Originalzustand ergeben. (EMV)
Demzufolge ist der weitere Betrieb solcher Geräte untersagt, es ist eine Frage der Zeit, bis der Entstördienst Einlass begehrt, um das Gerät zu konfiszieren, und dich mit einer empfindlichen Strafe zu belegen.
MfG-weka