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News: Appetitverderber

Chefkoch muss an Marion blechen

Michael Nickles / 115 Antworten / Flachansicht Nickles

Nicht nur im Privat-TV wird gekocht wie verrückt, auch im Internet sind Webseiten mit Rezeptsammlungen sehr beliebt. Seit einiger Zeit herrscht Krieg zwischen chefkoch.de und marions-kochbuch.de.

Bei chefkoch.de können "Foren-Teilnehmer" eigene Rezepte mit Fotos hochladen. Dabei haben sich die publizierenden Hobby-Köche auch beim Bildmaterial von "Marion's Kochbuch" bedient und die hat deshalb chefkoch.de wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Bereits 2007 kriegte "Marion" von ein Gericht recht, aufgrund Revision vom "Chefkoch" ging die Sache allerdings vor den Bundesgerichtshof.

Und der hat das Urteil jetzt bestätigt und "Marion" auch Schadensersatz zugesprochen (siehe Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet). Konkret wurde der Betreiber eines Internet-Forums also für Beiträge seiner Forenteilnehmer verantwortlich gemacht und muss jetzt "blechen".

Das Urteil wird viele stutzig machen, denn gerade erst gab es ja eine Pressemitteilung der Bitkom, die erläutert, wie und wann Forenbetreiber für Beiträge haftbar gemacht werden können (siehe BGH: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar). Die aktuelle Rechtslage enthält ein deutliches ABER. Eine Haftbarkeit kommt nur dann in Frage, wenn ein Forenbetreiber auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht wird und nicht darauf reagiert!

Im Fall von Chefkoch ist die Sache allerdings etwas anderes gelagert. Auf dieser Webseite werden eingereichte Rezepte von den Betreibern grundsätzlich VOR ihrer Veröffentlichung kontrolliert. Die Richter sahen es auch als erwiesen, dass Chefkoch ganz klar selbst die Verantwortung für veröffentlichte Rezepte übernimmt.

Unter anderem müssen Leute die unbezahlt Rezepte bei Chefkoch einreichen, dem Seitenbetreiber auch das Recht zur beliebigen Vervielfältigung der Rezepte und Fotos übertragen. Schließlich versieht Chefkoch auch alle Rezepte mit seinem eigenen Logo. Konkret lässt sich das "Chefkoch-Urteil" also nicht generell auf Internet-Foren übertragen, es ist ein Spezialfall.

Michael Nickles meint: Bei den meisten Berichten über dieses Urteil, gehen ein paar sehr interessante Aspekt komplett unter. So hatte "Marion" beispielsweise schon mal gegen ein Forum geklagt, in dem ein Bild ihrer "Kochseite" veröffentlicht wurde und kriegte vom Hamburger Landgericht Recht.

Die Entscheidung wurde dann allerdings vom Oberlandesgericht gekippt. Das kam eindeutig zum Schluss, dass ein Forenbetreiber nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Teilnehmer belangt werden kann (siehe BGH: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar ).

Mal Abseits von den ganzen Urteilen sie hier mal an einen ganz anderen Sachverhalt erinnert. Und zwar, dass Marions Kochseite nicht unbedingt von Saubermännern betrieben wird. Bereits im Februar 2008 wurde Marion beispielsweise vom ARD Magazin Plusminus angeprangert:

Aus dem Bericht geht hervor, dass Marion wohl eine "Massenabmahnungsmaschine" ist. "Triviale" Fotos von "Bananen, Gurken und sonstigem Gemüse" werden gezielt weltweit im Internet verbreitet. Und die Betreiber sorgen auch dafür, dass sie beispielsweise bei den Bildersuchen von Suchmaschinen extrem gut platziert sind!

Hier als Beispiel mal eine Google-Bildersuche nach Tomate. Auch scheint (schien) Marion sich wenig Mühe zu machen, bei ihren Fotos ausdrücklich auf ihr Urheberrecht hinzuweisen.

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Genau... redred2x RedRed2x
Gegenstandswert Olaf19
Crazy Eye trilliput „Gemälede wie Mona Lisa sind doch signiert. Allerdings hält es nicht davon ab,...“
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Gemälede wie Mona Lisa sind doch signiert. Allerdings hält es nicht davon ab, von Studenten gemalte Kopien für 29,99 bei Ebay zu vertickern ;)

die Mona Lisa ist sogar gar nicht mehr geschützt, denn das urheberecht hält nicht ewig nach einer gewissen zeit wird aus Kunst allgemeingut.

Die Signatur, allein kann einerseits entstellen andererseits ist es wohl kaum ne eindeutige Kennzeichnung das es man nicht weiternutzen kann, dann muß es auch noch so verarbeitet sein, das es nicht zu entfernen geht den nach den entfernen wäre es ja wieder legal und das Kunstwerk ist entstellt für die ewigkeit.


Von Coverbands hast du aber auch schon was gehört.


du anscheinend noch nichts von der Gema, die genehmigungen zum Covern verkauft ;)

Das Entfernen des Copyright-Vermerks wäre eine aktive Handlung, die ganz klar zu bestrafen ist. Ist eindeutiger, als das Kopieren aus der Googel-Bildersuche, findest du nicht?

Der nachweis wer das getan hat, ist aber wiederum fast unmöglich. Wenn jemand es entfernt, und du es siehst ist es ja ungeschützt und legal und das ist doch nicht richtig oder?

Künstler im Schaffen einengen? Wie das denn?

halt dadurch das sie ihre Kunstwerke explicit und deutlich kennzeichnen müssten, damit sie auch weiterhin rechte daran haben. Ich bin zwar kein künstler, aber ich kann mir durchaus vorstellen das die Künstler das protetek siegel nicht als Künstlerisch wertvoll sehen würden.

Profifotos in Agenturkatalogen sind alle mit Logo/Wasserzeichen versehen, gegen Cash gibt es dann welche ohne. Ist doch einfach.

Und was ist wenn du dich indirekt finanzieren willst? Über Werbung, oder die Bilder benutzt um dein Produkt besser zu verkaufen? Da entwertet das Wasserzeichen doch dein produkt.
Was ist mit Audio beiträgen, wie sollen die das machen solche kennzeichnungen da muß dann wirklich ein sprecher drüber. Zudem muß man solche sachen auch in vorfeld bestimmen, und nicht in nachhinein jemand die Rechte entziehen nur da er ungeschützt publiziert hat als das legitim war.
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